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BGHM-Beiträge bleiben unverändert

Stabile Wirtschaftslage wirkt positiv
BGHM-Beiträge bleiben unverändert

BGHM-Beiträge bleiben unverändert
Freuen Sie sich über den nächsten Beitragsbescheid der BGHM, der schon jetzt in Ihrem Briefkasten liegen könnte: Weniger Arbeitsunfälle und steigende Lohnsummen halten die Beiträge konstant. (Foto: Kai Niemeyer, Pixelio)
Die stabile Wirtschaftslage in Deutschland in Verbindung mit einem effektiven Arbeitsschutz in den Unternehmen wirken sich erneut positiv auf die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung aus. Die Lohnsummen – ein wichtiger Faktor bei der Beitragsberechnung – stiegen in den bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) versicherten Betrieben von 168,18 Mrd. Euro (2015) auf rund 171,83 Mrd. Euro. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle, sodass die daraus ermittelte Basis- und Strukturumlage unverändert bei 5,0 belassen werden kann. Des Weiteren sinkt die Umlage des Überlastausgleichs nach Entgelten leicht von 2,23 (2015) auf 2,17 für das Rechnungsjahr 2016. Diese Beitragsfüße beschloss der Vorstand der BGHM in seiner letzten Sitzung. Ab sofort startet deshalb der Versand der Beitragsbescheide an die Mitgliedsunternehmen.

Arbeitsschutz zahlt sich aus
„Die Ergebnisse des Rechnungsjahres 2016 belegen, dass sich Arbeitsschutz auszahlt“, sagt Dr. Albert Platz, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHM. Das unternehmerische Engagement für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wirke sich neben stabil bleibenden Beiträgen auch anderweitig positiv aus. Neben sinkenden Unfallzahlen können diese Betriebe ihre Rentabilität verbessern und zugleich auch die Produktqualität steigern.
„Arbeitgeber, die den Arbeitsschutz aktiv im Alltag leben, sind für begehrte Fachkräfte attraktiv. Ihnen gelingt es, qualifizierte und gut ausgebildete Menschen schneller für freie Stellen zu finden und langfristig ans Unternehmen zu binden“, betont Dr. Platz. Die bei der BGHM versicherten Betriebe würden außerdem vermehrt den Wert einer wirksamen Prävention erkennen und diese fest in ihrer Unternehmenskultur verankern.
Transparente Beitragsberechnung
Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Versicherungen arbeiten sämtliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung rein kostendeckend und sind arbeitgeberfinanziert. Der von den Arbeitgebern zu entrichtende Betrag wird nach Ablauf eines Kalenderjahres errechnet und setzt sich aus den Arbeitsentgelten, der Gefahrklasse sowie dem so genannten Beitragsfuß zusammen.
Das Arbeitsentgelt ist die von der Unternehmensleitung im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Aus der Veranlagung des Unternehmens zum Gefahrtarif ergibt sich die Gefahrklasse der verschiedenen Unternehmenszweige, wie zum Beispiel Gießereien, Schreinereien oder Stahlbauunternehmen. Der Beitragsfuß, auch Umlageziffer genannt, errechnet sich aus den im Lohnnachweis gemeldeten Entgeltsummen und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft. Dieser wird jährlich vom Vorstand der BGHM beschlossen. (bs)
Ausführliche Informationen zur Beitragserhebung und Beitragsberechnung können auf der BGHM-Homepage unter http://www.bghm.de/unternehmer/beitrag abgerufen werden.
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