Asbest herzustellen und zu verwenden ist seit 1993 in Deutschland gesetzlich verboten. Doch nach wie vor sind auch Beschäftigte der Branchen Holz und Metall dem krebserzeugenden Material ausgesetzt, besonders beim sogenannten Bauen im Bestand. In dem neuen Online-Angebot „Grundkenntnisse Asbest“ informiert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) über Asbestrisiken im Allgemeinen, die erforderlichen Arbeitsschutz-Maßnahmen sowie die lange Zeit wenig bekannten Asbestvorkommen etwa in Fliesenkleber und Fensterkitt.
Zudem gibt es die Möglichkeit, in einem E-Learning-Modul das Zertifikat über den theoretischen Teil der Grundkenntnisse Asbest nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ zu erwerben. Laut den angekündigten Änderungen der Asbestregelungen in der Gefahrstoffverordnung werden alle Fachkräfte, die Tätigkeiten mit Asbest ausführen und ausführen können, diese Grundkenntnisse, die aus einem Theorie- und einem Praxisteil bestehen, benötigen. Bereits jetzt sind Inhalt und Umfang der Grundkenntnisse in der TRGS 519 definiert. Nach erfolgreicher Teilnahme an dem E-Learning steht das Zertifikat für die erfolgreiche Absolvierung des Theorieteils als Download zur Verfügung. (bs)