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„Brandschutznorm“ EN 16034 verabschiedet

Was bedeutet das für die Praxis?
„Brandschutznorm“ EN 16034 verabschiedet

„Brandschutznorm“ EN 16034 verabschiedet
Brandprüfung eines Fenster mit Oberlicht (Foto: ift Rosenheim)
Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von der Europäischen Kommission verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. Juli wurde die Produktnorm harmonisiert und tritt ab 1. Dezember 2015 in Kraft.

Was ändert sich ab diesem Zeitpunkt?
Hersteller können Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer-/Rauchschutzabschlüsse europaweit vertreiben. Während der dreijährigen Koexistenzphase dürfen Produkte mit CE-Zeichen oder mit nationaler Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Nach dem 1. Dezember 2018 ist nur noch das CE-Zeichen zulässig.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun in Ausschreibungen die europäischen Klassen und die Nachweise nach der neuen europäischen Produktnorm gefordert werden können. Die Grundlage für das Erstellen von Leistungserklärung und CE-Zeichen sind die Klassifizierungsberichte unter Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ).
Das ift Rosenheim wurde bereits erfolgreich für die EN 16034 akkreditiert und kann nach Inkrafttreten der Produktnorm als notifizierte Stelle alle notwendigen Nachweise für die Hersteller ausstellen.
Detailwissen zur CE-Kennzeichung
Eine wichtige Rolle übernimmt die die Produktzertifizierungsstelle. Sie muss über umfangreiche Kompetenzen und Erfahrung verfügen. Denn bereits bei der Probekörperplanung bzw. der Zusammenstellung aller Nachweise für den EXAP- und Klassifizierungsbericht werden der Anwendungsbereich der Produkte und die Verwertbarkeit der Nachweise festgelegt.
Die CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts gemäß EN 13501–2 ersetzt dann die „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen“ (ABZ) für Feuerschutzabschlüsse bzw. das „Allgemein Bauaufsichtliche Prüfzeugnis“ (ABP) für Rauchschutzabschlüsse.
Im Klassifizierungsbericht werden die Kenngrößen des Produktes und der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben, einschließlich des erweiterten Anwendungsbereichs im sogenannten EXAP-Bericht. In diesem werden die Verwendung weiterer Prüfberichte, die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig.
Die Angaben im CE-Zeichen nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn das Produkt als Außentür (EN 14351–1), Innentür (prEN 14351–2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13241–1) eingesetzt wird.
Zulassung nur über akkreditierte und notifizierte Produktzertifizierungsstellen
Auch das Zulassungsverfahren ändert sich grundlegend, weil nun die notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle) als fachliche „Aufsicht“ für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Hierfür sind eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Falle eines Schadens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar sein.
Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die NPZ-Stelle das „Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung ist.
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