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CE-Kennzeichnung für Brand- und Rauchschutzprodukte

Harmonisierung um fast ein Jahr verschoben
CE-Kennzeichnung für Brand- und Rauchschutzprodukte

CE-Kennzeichnung für Brand- und Rauchschutzprodukte
Die DIN EN 16934 sollte ein Meilenstein für den Brand- und Rauchschutz von Türen, Fenstern und weiteren Abschlüssen werden. Die Europäische Kommission (COM) hat jedoch mit einem Federstrich die Koexistenz der sich schon im Amtsblatt der EU (official journal, OJ) befindlichen Norm um fast ein Jahr verschoben. Die Koexistenz ist nun auf den 1. September 2016 bis 1. September 2019 datiert.

Es war so schön gedacht: Mit der CE-Kennzeichnung für Brand- und Rauchschutzprodukte sollten die in Deutschland üblichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für Feuerschutzabschlüsse als auch die für den Rauch relevanten allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) ersetzt werden.
Mit ihrer Entscheidung hat die COM einen deutlichen Akzent gesetzt. Ganz unerwartet ist der Vorgang für die Fachwelt nicht. In dem Schriftverkehr zwischen COM und der europäischen Normungsorganisation (CEN) zeigten sich bereits im Spätsommer des Jahres 2015 erste Risse. Die COM kritisierte in einem Schreiben die fehlenden abgestimmten Geltungsbereiche der mit dem Brandschutz gleichzeitig angezogenen Normen. Dies mag das Beispiel der DIN EN 14351-1 verdeutlichen: Schon im Titel „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ schloss die Norm den Brandschutz aus. Daher passte die im Dezember 2014 erschienene DIN EN 16034 „Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ nicht wirklich. Auch ein von den Normern zügig eingeleitetes Korrigendum, dass die Normen sich nicht im Geltungsbereich, sondern nur bei der Betrachtung der Eigenschaften ausschließen, half nicht.
Die COM hat mit ihrer Entscheidung, den Koexistenzbeginn zu verschieben, durchaus auch mit Augenmaß reagiert. Die mögliche Variante, unter Beibehaltung des geplanten Harmonisierungsbeginns im Dezember 2015 schon jetzt die Koexistenzzeit zu verlängern, ist man erstmal nicht gefolgt. Im Gegenzug ist das für die Branche schärfste mögliche Signal, die Norm aus dem OJ zu löschen, unterblieben. Es bleibt jedoch offen, an welchen weiteren Schrauben von den Regelsetzern künftig noch gedreht werden wird. (Ralf Spiekers, Abteilung Normung, Technik, Arbeitssicherheit beim TSD)
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