Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2005 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der u. a. beinhaltet, dass die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter der Anwendung der Einprozentregelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt wird. Die betriebliche Nutzung muss somit mehr als 50 Prozent betragen. Unklar war noch der Anwendungsbereich: Nun ist klargestellt, dass die geplanten Änderungen auf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt (so genannte Dienstwagenbesteuerung), keine Auswirkung haben.
Von der Begrenzung der Steuerbegünstigung sind insbesondere Selbstständige (Handwerker, Freiberufler und Gewerbetreibende) betroffen. Bisher konnten sie ihren Dienstwagen pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenneupreises versteuern, was das aufwändige Führen eines Fahrtenbuches überflüssig machte und in vielen Fällen günstiger war. Der Umfang der privaten Nutzung war nicht entscheidend, sofern die betriebliche Nutzung mindestens zehn Prozent betrug. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Einprozentregelung nur noch gelten soll, wenn der Wagen zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmer. Somit wird zukünftig in vielen Fällen ein Fahrtenbuch geführt werden müssen.
Verbände kritisieren, dass insbesondere Kleinunternehmer gegenüber großen Unternehmen benachteiligt werden.
Die Verabschiedung des Gesetzes wird erst 2006 erfolgen, der Bundesrat muss zustimmen. Ein Termin steht noch nicht fest. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen erfolgen.
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