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Fraunhofer-Institut darf Holzwerkstoffe und mehr prüfen

WKI nach Bauproduktenverordnung notifiziert
Fraunhofer-Institut darf Holzwerkstoffe und mehr prüfen

Das Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI ist zum 31. Mai 2013 vom Deutschen-Institut für Bautechnik (DIBt) als Produktzertifizierungsstelle, Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle und Prüflabor gemäß EU-Bauproduktenverordnung (Nr. 305/2011) benannt (notifiziert) worden.

Damit hat das Fraunhofer WKI alle Grundlagen erlangt, um ab dem 1. Juli 2013 weiter als Dienstleister für die holz- und gipsverarbeitende Industrie arbeiten zu können. In diesem Zuge wurde das Produktportfolio des WKI, für das diese Benennung gilt, erheblich erweitert. Neben den Holzwerkstoffen (EN 13986), Brettschichtholz (EN 14080), Bauholz (EN 14081) und Wärmedämmstoffen aus Holzwolle und Holzfasern (EN 13168 und EN 13171) sind weitere interessante Bauprodukte hinzugefügt worden. Unter anderem auch Bauprodukte aus Gips (EN 520, EN 14190 und EN 15283).
Die Bauproduktenverordnung löst am 1. Juli die bisher geltende Bauproduktenrichtlinie ab. Dies bedeutet für die Hersteller von Bauprodukten wesentliche Änderungen. Der Hersteller eines Bauprodukts ist verpflichtet, für jedes Bauprodukt, für das eine harmonisierte Norm oder ein Europäisch Technisches Bewertungsdokument vorliegt, eine „Leistungserklärung“ zu erstellen. Auf der Grundlage dieser Leistungserklärung erfolgt dann die CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung ersetzt die bisherige Konformitätserklärung. Der Hersteller erklärt nun also mit der CE-Kennzeichnung die Konformität des Produkts mit der Leistungserklärung. Das weitet die CE-Kennzeichnung enorm aus und stellt manchen Hersteller vor das Problem der praktischen Umsetzung. Das WKI trägt dazu bei, diese Fragestellungen zu beantworten.
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