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Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Neues Gesetz fördert Integration und Transparenz
Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Am 1. April 2012 ist das das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (BQFG) in Kraft getreten. Wer aus dem Ausland einen Berufsabschluss mitbringt, hat nun gesetzlichen Anspruch darauf, dass dieser auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf geprüft und gegebenenfalls anerkannt wird.

Die nach dem neuen Gesetz ausgestellten Bescheinigungen mit der Darstellung von vorhandenen und fehlenden Berufsqualifikationen sollen die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Auch den Betrieben hilft das neue Verfahren auf der Suche nach Fachkräften durch mehr Transparenz.
Das Verfahren ist nach der Antragstellung gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand im Einzelfall und beträgt zwischen 100 und 600 Euro. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, wenn zum Beispiel aufgrund fehlender Qualifikationsnachweise eine Feststellungen über vorhandene Kompetenzen notwendig ist.
Interessenten mit einem handwerklichen Berufsabschluss können sich an die Handwerkskammer der jeweiligen Region wenden, um eine Gleichwertigkeitsfeststellung zu beantragen. Beratungsgespräche finden in deutscher Sprache statt.
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