Seit Anfang des Jahres gibt es das “Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe”. Es sieht vor, dass Auftraggeber die so genannte Bauabzugsteuer in Höhe von 15 Prozent des Bruttorechnungsbetrages einbehalten und abführen müssen, es sei denn, das Bauunternehmen kann eine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegen. Der Bund der Steuerzahler hat ermittelt, dass 87 Prozent der betroffenen Steuerzahler das Gesetz für wirkungslos halten. o
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