Das PfB Prüfzentrum für Bauelemente wurde zum Jahresende vom Deutschen Institut für Bautechnik als Prüfstelle nach Landesbauordnung für die Bauprodukte Fenster, Türen, Tore und Rollladenkästen anerkannt.
Dies erlaubt dem PfB nun die Ausstellung von bauaufsichtlichen Prüfnachweisen auf den Gebieten der Luftdichtheit, des Wärmeschutzes und des Schallschutzes für vorgenannte Bauprodukte.
Neben der bereits erfolgten Listung des PfB als „Torprüfstelle“ (Notified Body No. 1644) für sämtliche Prüfungen nach der europäischen Produktnorm für Tore, dürfte die Notifizierung für die Produktnorm „Vorhangfassaden“ nicht mehr so lange auf sich warten lassen.
Gleiches gilt für die Anerkennung als Prüfstelle nach Landesbauordnung für Bauartprüfungen von Rauchschutztüren sowie Benennung als Prüfstelle für Dauerfunktionsprüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse).
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