Ob Glassplitter in Champignons, Reinigungsmittel in der Wurst, fehlerhafte Steuereinheiten, brüchiges Leder und fleckige Stoffe – Produzenten, Zulieferer und Händler tragen stets ein hohes Haftungsrisiko. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, so die Nürnberger Versicherung. Sie springt bei Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte ein. In Situationen, in denen Schäden durch die Weiterverarbeitung oder Aus- und Einbaukosten entstehen, benötigen Unternehmen jedoch eine erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung.
Grundlagen der Produkthaftung
Ein Produzent von Steuerelementen liefert diese mit einem Konstruktionsfehler aus. Nachdem sie von einem Anlagenbauer verbaut wurden, stellt sich heraus, dass die Steuereinheiten fehlerhaft sind und ausgetauscht werden müssen. In solchen Fällen haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) jeder Hersteller und Händler für ein fehlerhaftes Produkt, das er in Verkehr gebracht und das einem Dritten Schaden zugefügt hat – auch ohne eigenes Verschulden. Dies kann sogar für mittelständische Betriebe ernsthafte Verluste bedeuten. Kleine Betriebe bringt eine solche Situation schnell in eine bedrohliche Schieflage. Absichern kann man sich gegen solche Haftungsrisiken mit dem passenden Versicherungsschutz.
Konventionelles Produktrisiko
Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt ein, wenn es durch ein vom Betrieb hergestelltes Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Die gesetzliche Schadenersatzpflicht geht bis zu 85 Mio. Euro. Deshalb sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch sein. Als Minimum gelten drei Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Die Betriebshaftpflicht zahlt beispielsweise Behandlungskosten und Schmerzensgeld, wenn der Endverbraucher etwa durch einen unsachgemäß installierten Einbauschrank verletzt wird. Darüber hinaus leisten moderne Betriebshaftpflichtversicherungen auch beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung für schädigende Produkte kann jedoch deutlich über den Versicherungsumfang einer konventionellen Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen.
Erweiterte Produkthaftpflicht
Reine Vermögensschäden sind nicht über die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung versichert. Dieses Schadenrisiko betrifft hauptsächlich Unternehmen, die nicht an Endkunden liefern, sondern als Zulieferer für andere Betriebe produzieren. Von besonderer Bedeutung sind hier Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass Produkte im Rahmen der gewerblichen oder industriellen Weiterverarbeitung in andere (Gesamt-)Produkte Dritter eingebaut oder eingefügt werden und im Falle ihrer Mangelhaftigkeit gegen mangelfreie ausgetauscht werden müssen. Wenn also die zugelieferten Steuerelemente wegen eines Konstruktionsfehlers mangelhaft sind, haftet der Zulieferer – verschuldensunabhängig und unbegrenzt. Er muss die Kosten für den Aus- und Einbau tragen. Solche Vermögensschäden können Unternehmen mit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung abdecken.
Betriebsspezifische Anpassung
Durch die Auslieferung mangelhafter Produkte können in weiterverarbeitenden Betrieben immense Kosten entstehen. Gewinnausfälle durch unverkäufliche Produkte, Kosten für Vernichtung oder Rückruf verunreinigter Lebensmittel – je nach Betriebsgröße, Produktart und Stückzahlen können solche Schäden schnell in die Hunderttausende gehen und auch ein finanziell gesundes Unternehmen bedrohen. Um den Betrieb bedarfsgerecht zu versichern, sollte der Versicherungsschutz daher auch möglichst auf die branchenspezifischen Besonderheiten abgestimmt und zum Beispiel um eine spezielle Produkt-Haftpflichtversicherung ergänzt werden. Die übernimmt die Kosten für Schäden durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, durch Weiterbe- und verarbeitung, für Aus-und Einbaukosten und deckt auch Vermögensschaden durch fehlerhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten ab. (bs/Quelle: Nürnberger Versicherung)