Nachdem seit über einem Jahr laufenden Patentstreit zwischen Homag und Weinig haben das Bundespatentgericht München und Landgericht Mannheim jetzt die Urteile verkündet. Danach hat das im September 2006 erteilte Weinig-Patent einer speziellen Ausführung zur Werkstückspannung und Werkstückübergabe bei der Fensterfertigung für Deutschland Bestand.
Das hat nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim zur Folge, dass die Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH in Deutschland bei der BMB 900 den Prozess der Werkstückübergabe von der einen Längsprofiliereinheit zur anderen nicht mehr in bisheriger Form realisieren kann. Wie Homag heute mitteilt, wird eine schutzrechtskonforme Modifikation an der BMB 900 für dieses Detail realisiert.
„Wir respektieren die Entscheidungen der Gerichte bezüglich des Weinig Patentes. Nach Eingang der Urteilsbegründungen prüfen wir weitere Rechtsmittel. Unabhängig davon werden wir unmittelbar eine neue Lösung für die patentrechtlich geschützte Detaillierung der Werkstückübergabe implementieren, die auch sofort für unsere Kundschaft mit gleicher Leistung verfügbar sein wird. Damit bleiben wir ein stabiler und kompetenter Partner für unsere weltweite Kundschaft in der Fenster- und Bauelementeindustrie“, so Dr. Christian Compera, Geschäftsführer Forschung und Entwicklung der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH.
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