Durch die Zustimmung des EU-Rates ist die „Verordnung gegen Entwaldung“, auch entwaldungsfreie Lieferketten-Verordnung (engl. EUDR, EU-Deforestation-Regulation) genannt, final beschlossen worden. Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e. V. (AGR) steht dieser EU-Verordnung grundsätzlich positiv gegenüber: „Durch die Verordnung soll weitere Entwaldung zur Bereitstellung von Rohstoffen und Herstellung von Produkten für den EU-Markt vermieden werden. Um dem Klimawandel zu begegnen, brauchen wir weltweit einen konsequenten Schutz von Urwäldern und gleichzeitig eine nachhaltige Bereitstellung von Holz aus Wirtschaftswäldern – dazu kann die neue Verordnung einen wichtigen Beitrag leisten. Die Umsetzung für das ganze Cluster Forst&Holz in Deutschland und global in nur 18 Monaten zu schaffen, stellt dagegen eine enorme Herausforderung dar“, so Dr. Carsten Merforth, Sprecher der AGR.
Übergangszeit von 18 Monaten
Durch die Verordnung dürfen in Zukunft nur noch Produkte auf den EU-Markt gelangen, die nachweislich ohne Entwaldung produziert wurden. Dies gilt unter anderem für, Rindfleisch, Palmöl, Kaffee, Kakao, Soja und auch Holz. Die neue Regelung wird im Juni 2023 rechtskräftig und wird nach einer Übergangszeit von 18 Monat für Unternehmen, die relevante Produkte im EU-Binnenmarkt anbieten, verbindlich, sobald Deutschland seine nationale Gesetzgebung angepasst hat. Auch alle Forstbetriebe in Europa müssen künftig ihre verkauften Holzmengen nach den Verordnungsvorgaben entsprechend deklarieren. (bs)