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Südbadische Bau- und Ausbauwirtschaft meldet zufriedenstellende Auftragslage

Verbände fordern Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sowie die Sanierung
Südbadische Bau- und Ausbauwirtschaft meldet zufriedenstellende Auftragslage

Im Sommer 2012 stellt sich die Auftragslage im südbadischen Bau- und Ausbaugewerbe insgesamt besser dar als im Vorjahr. Sowohl das Schreinerhandwerk als auch das Zimmererhandwerk und das Stuckateurhandwerk profitieren von einer gestiegenen Nachfrage. Dies ergaben Erhebungen des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden, von Holzbau Baden sowie von Schreiner Baden unter ihren Mitgliedsbetrieben im Mai 2012.

Die Betriebe des Schreinerhandwerks bewerten ihre Auftragslage insbesondere im Wohnungsbau, aber auch im Gewerbebau, im öffentlichen Hochbau und im Bereich Modernisierung/Sanierung besser als im Vorjahr. Im Wohnungsbau bewerten 86 Prozent der Unternehmen ihre Auftragslage als gut oder befriedigend. In der vorgefertigten Montage liegt dieser Anteil bei 82 Prozent, im Möbelbau bei 77 Prozent und im Gewerbebau sowie im öffentlichen Hochbau jeweils bei gut 50 Prozent. Den Spitzenplatz bei den Bewertungen der Unternehmen nimmt der Bereich Modernisierung/Sanierung ein: Hier sind 97 Prozent der Firmen mit Ihrer Auftragslage zufrieden.
Im badischen Bau- und Ausbaugewerbe bestehtweiter eine große Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. 42 Prozent der Schreinereien klagen über einen Arbeitskräftemangel bei Facharbeitern. Erfreulich ist vor diesem Hintergrund die Erhöhung der Zahl der Auszubildenden in der südbadischen Bauwirtschaft um 5,6 Prozent von 1533 im Ausbildungsjahr 2010/2011 auf 1619 im noch laufenden Ausbildungsjahr.
Zu kämpfen haben die Unternehmen des Bauhandwerks nach wie vor mit der äußerst schlechten Zahlungsmoral der Auftraggeber.
Um die Konjunktur weiter zu stabilisieren, fordern die Verbände Holzbau Baden, der Fachverband Ausbau und Fassade Baden sowie Schreiner Baden die Umsetzung folgender Maßnahmen:
  • 1. Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau und bei der energetischen Sanierung
  • 2. Inkraftsetzen eines energetischen Gebäudesanierungsprogramms
  • 3. Änderung des für die Bauwirtschaft nachteiligen Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
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