Wenn es in einem Betrieb brennt und Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, haftet der Inhaber persönlich – sofern ihm schuldhaftes Verhalten wegen mangelhafter Brandschutzorganisation nachgewiesen werden kann. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldstrafen. Auch die Beschäftigten können im Brandfall wegen unterlassener Hilfeleistung rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wer jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ befolgt, handelt vorschriftsgemäß und kann sich im Haftungsfall entlasten.
Die Vorgaben betreffen vor allem die Ausstattung mit Alarm- und Feuerlöscheinrichtungen sowie deren Handhabung durch unterwiesene, mit praktischen Löschübungen ausgebildete Brandschutzhelfer.
Folgende Bestimmungen für den vorbeugenden Brandschutz sind zu beachten:
- Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten vor Feuer und Rauch schützen.
- Zur Minimierung der Brandrisiken muss er eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung durchführen oder durchführen lassen und alle Mitarbeiter im betrieblichen Brandschutz unterweisen.
- Es muss eine ausreichende Anzahl an speziell ausgebildeten Brandschutzhelfern geben.
- Für das richtige Verhalten bei der ersten Brandbekämpfung ist die sachgerechte Ausstattung mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen unerlässlich.
- Zur Grundausstattung gehören tragbare Feuerlöscher, bei erhöhter Gefahr sind zusätzliche trag- oder fahrbare Feuerlöscher oder auch Wandhydranten-Löschschlauch-Einrichtungen geboten.
- Die Gerätetypen sind auf die zu löschenden Arbeitsplatzbereiche abzustimmen und müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Gerade in kleinen und mittelständische Unternehmen mangelt es häufig an einer betriebsspezifisch dokumentierten Beurteilung der Brandgefahren sowie den hieraus abzuleitenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dabei kann eine unzureichende Brandschutzorganisation die Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und im schlimmsten Falle Menschenleben kosten. Bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen sowie Alarm-, Flucht- und Rettungswegeplänen helfen qualifizierte Fachbetriebe. Sie bieten außerdem betriebliche Unterweisungen im Brandschutz sowie praktische Löschübungen an. (nr/Quelle: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.)
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