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Unterstützung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz

KfW hat neuen Fördertopf eingerichtet
Unterstützung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Unterstützung für Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Barrierefrei und sicher wohnen — Umbauten ermöglicht der KfW-Zuschuss. Foto: Thomas Max Müller/ pixelio.de
Gute Nachrichten auch für Tischler und Schreiner: Um den rund 13 Mio. älteren Menschen in Deutschland barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, gibt es von der KfW seit Januar 2017 wieder Zuschüsse bis 6250 Euro zur Umrüstung. Damit sollen Stolperfallen beseitigt und Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche finanziell unterstützt werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Hauseigentümer sollten sich im Zuge einer energetischen Sanierung daher überlegen, ob sie gleichzeitig auch barrierereduzierende Maßnahmen umsetzen. „Die Kombination der Maßnahmen senkt die Kosten, da Mehrfacharbeiten wegfallen“, rät Petra Hegen von Zukunft Altbau.

125 Mio. Euro im Fördertopf
Im vergangenen Jahr waren die Fördergelder aufgrund der hohen Nachfrage bereits im Juli aufgebraucht, so dass die KfW in der zweiten Jahreshälfte keine Anträge mehr genehmigte. Dieses Jahr stellt der Bund 125 Mio. Euro zur Verfügung, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Für barrierereduzierende Maßnahmen sieht das Programm Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten vor, für den Förderstandard ‚Altersgerechtes Haus‘ sogar 12,5 %. Die Zuschusshöhe beträgt 200 bis 6250 Euro, wobei die Mindestinvestitionskosten bei 2000 Euro liegen, alternativ ist auch ein Kredit möglich.
Auch der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, Gitterstäben, die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie Beleuchtungssystemen werden gefördert. Diese Maßnahmen können mit barrierereduzierenden Schritten bis zur Zuschusshöchstgrenze von 6250 Euro kombiniert werden. (bs)
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