Am 19.1.2012 trafen sich auf der IMM Cologne am Stand der Oeseder Möbel-Industrie rund 30 Möbelunternehmer zur konstituierenden Sitzung des am 1. Januar 2012 gegründeten Verbands der Deutschen Wohnmöbelindustrie e.V. (VDW) mit Sitz in Herford. Der Verband verfolgt laut Satzung als Ziel „die Förderung, die Vertretung und den Schutz der besonderen Interessen der Unternehmen aus der Wohnmöbelindustrie auf nationaler und internationaler Ebene sowie ihre Beratung und Unterstützung in wirtschaftlich-fachlichem Bereich.“
Im Mittelpunkt der Verbandsarbeit stehen statistische Fragestellungen, die Datenkommunikation sowie die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. Auch wird sich der Verband um die Prozessoptimierung an den Schnittstellen zwischen Industrie und Handel kümmern.
Mitglieder sind neben Wohnmöbelfirmen Unternehmen der Schlafzimmer-, Dielenmöbel-, Tisch- sowie Stuhlindustrie – vom kleinen Mittelständler bis zum konzernähnlichen Unternehmen. Bis Jahresende soll der Verband auf 50 Mitgliedsfirmen anwachsen.
Als gleichberechtigte Verbandsvorsitzende des VDW wurden Markus Wiemann (Oeseder Möbel-Industrie) und Wolfgang Kettnaker (Kettnaker), als stellvertretende Vorsitzende Ludwig Hüls (Hülsta-Werke) und Michael Stiehl (Rauch Möbelwerke) einstimmig gewählt. Der weitere Vorstand setzt sich aus Detlef Wittenbreder (Wittenbreder Einrichtungssysteme), Karl Heinz Schwinning (Vierhaus-Ilse), Helmut Roth (Röhr-Busch), Wolfgang Schwägele (Martin Staud) und Waldemar Bauer (Wellemöbel) zusammen.
Zum Geschäftsführer wurde Dr. Lucas Heumann bestellt. Das operative Team verstärkt Andreas Ruf, der die letzten Jahre beim VDM e.V., Bad Honnef, für Unternehmen der Wohnmöbelindustrie tätig war.
Der Verband strebt ganzheitliche Branchenlösungen an und sucht daher die Nähe, den Rat und die Zusammenarbeit mit den am Markt tätigen Handelsstrukturen. Auch mit den in der Branche aktiven Organisationen wie HDH oder DGM werden die Aufgaben des Wohnmöbelverbands eng abgestimmt.
Keine Leistungen werden vom VDW in sozial- und tarifpolitischen bzw. arbeitsrechtlichen Fragen erbracht. Auch die Vergabe von Design- und Qualitätszertifikaten oder eine Tätigkeit als Gütegemeinschaft sind nicht Gegenstand der Verbandsarbeit.
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