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Weber-CBF-Patent nun rechtskräftig erteilt

Bundespatentgericht weist Einspruch zurück
Weber-CBF-Patent nun rechtskräftig erteilt

Weber-CBF-Patent nun rechtskräftig erteilt
Bei der CBF-Technik ist innerhalb des Breitbands an Stelle eines Lamellenbreitbandes ein quer laufendes Lamellenband angeordnet. Weber hat zwischenzeitlich mehrere Hundert Schleifstationen dieser Art weltweit erfolgreich im Einsatz. Verwendung findet diese Technik im Holzendschliff, Lack- und Folienschliff, Kunststoffschliff und dekorativem Metallschliff.
Das Bundespatentgericht hat den Einspruch gegen die Patentierung der von Weber entwickelten CBF Schleiftechnik nun endgültig zurückgewiesen. Die Patenterteilung ist somit rechtskräftig.

Weber stellte die CBF-Schleiftechnik bereits vor 10 Jahren vor. Bei dieser Technik ist innerhalb des Breitbands an Stelle eines Lamellenbreitbandes ein quer laufendes Lamellenband angeordnet. Das Lamellenband hat einen eigenen Antrieb und kann mit einer frei wählbaren Geschwindigkeit unabhängig von der Schleifbandgeschwindigkeit betrieben werden. Das bietet schleiftechnisch einen erheblichen Fortschritt gegenüber der sonst üblichen Lösung mit innenliegendem Lamellenbreitband.
Gegen das Patent wurde Einspruch erhoben, dieses jedoch durch Beschluss von 2009 beschränkt aufrechterhalten. (mh/Quelle: Weber)
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