Das Bundespatentgericht hat den Einspruch gegen die Patentierung der von Weber entwickelten CBF Schleiftechnik nun endgültig zurückgewiesen. Die Patenterteilung ist somit rechtskräftig.
Weber stellte die CBF-Schleiftechnik bereits vor 10 Jahren vor. Bei dieser Technik ist innerhalb des Breitbands an Stelle eines Lamellenbreitbandes ein quer laufendes Lamellenband angeordnet. Das Lamellenband hat einen eigenen Antrieb und kann mit einer frei wählbaren Geschwindigkeit unabhängig von der Schleifbandgeschwindigkeit betrieben werden. Das bietet schleiftechnisch einen erheblichen Fortschritt gegenüber der sonst üblichen Lösung mit innenliegendem Lamellenbreitband.
Gegen das Patent wurde Einspruch erhoben, dieses jedoch durch Beschluss von 2009 beschränkt aufrechterhalten. (mh/Quelle: Weber)
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