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ZDH warnt vor unseriösen Branchenverzeichnissen

Hohe Kosten ohne Mehrwert
ZDH warnt vor unseriösen Branchenverzeichnissen

ZDH warnt vor unseriösen Branchenverzeichnissen
Nur seriös ist effektiv: Einträge in etablierte Branchenverzeichnisse sorgen für rechtlich korrekte Konditionen und Bedingungen (Foto: Klicker/Pixelio)
Ein Weg sein, die eigene Kompetenz in einer Region oder im Internet besser auffindbar zu machen sind Branchenverzeichnisse. Zwar kann ein Eintrag in etablierte Verzeichnisse sich durchaus lohnen – jedoch sollten Handwerksbetriebe die Anbieter und Produkte genau prüfen. Hinter den Formularen unseriöser Anbieter und verborgen im Kleingedruckten verstecken sich häufig langfristige Verträge und unangemessen hohe Kosten ohne Mehrwert. Getäuschten Betrieben rät der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), sich bei eingehenden Rechnungen im Zweifelsfall unverzüglich an die zuständige Handwerkskammer oder Innung zu wenden.

Tipp: Unseriöse Angebote zur Eintragung in Branchenverzeichnisse folgen meist folgendem Schema. Die Betriebe erhalten mit der Tagespost ein unscheinbar oder amtlich wirkendes Formular und werden aufgefordert, entweder:
  • ein leeres Adressfeld mit ihren Firmendaten auszufüllen
  • ein mit vollständigen Daten des Betriebes bereits ausgefülltes Adressfeld zu bestätigen
  • oder nichtzutreffend eingetragene Daten zu korrigieren und das Formular zurückzusenden.
Diese Erhebung bzw. Bestätigung der Firmendaten ist angeblich erforderlich, um die Firma in ein Branchenverzeichnis einzutragen. Anfallende Kosten für die Eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Zwar erfolgt eine Eintragung in den meist tatsächlich. Der Haken versteckt sich im Kleingedruckten: Die Eintragung ist kostenpflichtig. Nicht selten bedeutet die Rücksendung des Formulars den Abschluss eines Vertrages über einen längeren Zeitraum. Hier verpflichtet sich der Betrieb beispielsweise für zwei Jahre zur Zahlung überhöhter monatlicher Gebühren für die Eintragung.
Selbst wenn sich Urteile mehren, die solche überraschenden und unseriösen Angebote für unzulässig erklären, bleibt Vorsicht der beste Schutz.
Betroffene Betriebe sollten die geforderte Summe nicht ohne Weiteres zahlen bzw. im Fall einer geleisteten Zahlung ein Zahlungsstorno veranlassen. Liegt bereits ein Mahnbescheid vor, sollte nach Rücksprache mit dem Anwalt, der Handwerkskammer oder Innung Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und die Wirksamkeit des zustande gekommenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Hilfreich kann es dabei sein, den Fall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität per E-Mail an mail@dsw-schutzverband.de zu melden. (Quelle: ZDH)
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