Die praktischen Probleme und Wirren des Brexit betreffen alle Hersteller und Händler in der EU, die Bauelemente und Baustoffe von der EU nach Großbritannien exportieren wollen, aber auch die britischen Baufirmen und Bauherren selbst. Deshalb hat die britische Regierung Übergangsfristen geschaffen, so dass Hersteller bis zum 31. Dezember 2022 ihre Produkte noch mit dem CE-Zeichen auch in UK in den Verkehr bringen können. Grundlage für das CE-Zeichen sind Zertifikate, Prüfberichte und unterstützende Unterlagen einer europäischen Prüfstelle (notified body).
Ab dem 1.1.2023 braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen aber britische Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen. Grundsätzlich müssen diese Nachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein. Die Prüfnachweise können aber auch über das ift Rosenheim abgewickelt werden. In Zusammenarbeit mit den beiden Prüfstellen UL und BSI werden dann die notwendigen Konformitätsnachweise, Überwachungen und sonstigen Dokumente für das UKCA-Zeichen erbracht bzw. anerkannt. (bs)