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A-B oder A+B?

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A-B oder A+B?

A-B oder A+B?
Das ganze Jahr sich von Sonne und Licht verwöhnen lassen, die Pflanzen- und Blütenpracht genießen – wer möchte das nicht? Nun – jeder könnte es, vorausgesetzt, er ist glücklicher Bewohner eines Wintergartens. Letztere nehmen ständig zu, jährlich um ca 31 000 bundesweit. Das Wohnen unter Glas liegt schon seit Jahren im Trend und wird es auch weiterhin bleiben wie jüngste Marktstudien bestätigen, die im Auftrag des Fachverbandes Holzwintergarten e.V. durchgeführt wurden (Seite 58 ff).

Den fensterbauenden Betrieben des Tischler- und Schreinerhandwerks gibt dieses Bausegment zwar zusätzliche Umsatzimpulse, es verlangt aber auch im Vergleich zum herkömmlichen Fensterelement weit mehr an bauphysikalischen und konstruktiven Kenntnissen. Das “grüne Zimmer” unterliegt nun einmal aufgrund der großen (gewollten) Glasflächen anderen bauphysikalischen Anforderungen als ein Zimmer mit gemauerten Wänden und in der Regel nur einer Fensterfront. Deshalb müssen bei der Planung von Wintergärten mehrere Parameter beachtet werden: neben der Erfüllung der Wärmeschutzverordnung durch geeignete Dämmaßnahmen, auch die Sicherstellung des geforderten Wohnklimas durch wirkungsvolle Heizungs-, Belüftungs- und Beschattungsanlagen. Konstruktive Maßnahmen für einen erhöhten Einbruchschutz gehören selbstverständlich ebenso dazu. Aber auch das dürfte für die Fachbetriebe des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks tägliche Praxis sein. Das ist sie zum Beispiel für die Tischlerei Geilert & Kurth im sächsischen Leising. In sieben Jahren den Umsatz durch eine konsequente zielgerichtete Marketingstrategie mehr als verdreifacht, gehört neben dem gehobenen Innenausbau und dem individuellen Möbelbau, insbesondere der Wintergartenbau zum Produktionsprogramm des Handwerksunternehmens. Für unseren Fachkurs “Kalkulation” stellte das junge Unternehmen die erforderlichen Unterlagen für das Kalkulationsobjekt “Wintergarten in Holzausführung” zur Verfügung (Seite 54ff).
Apropos Angebot: Wer falsch berät kann “zur Kasse” gebeten werden, so auch beim EDV-Erwerb! Will also ein Betrieb eine EDV-Anlage erwerben oder ein EDV-System erweitern, spielt die kompetente Beratung durch den EDV-Anbieter eine entscheidende Rolle. Wenn nämlich ein EDV-Anbieter es mit dieser Pflicht allzu leicht nimmt, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Was dazu alles zu beachten ist, kann im EDV-Magazin dieser BM-Ausgabe auf Seite 120 nachgelesen werden. Hier stellen wir auch weitere neue Branchen- Software-Programme sowohl für Bauelemente als auch für den Möbel- und Innenausbau vor.
Nicht ganz so neu, dafür aber aktueller denn je, ist das Thema “Montagebetriebe”, das von Nord bis Süd, von West bis Ost im Tischler- und Schreinerhandwerk kontrovers diskutiert wird. So auch beim 5. Obermeistertreffen der neuen Bundesländer Ende April in Oberwiesenthal (Seite 156).
Bekanntlich wurde die Tätigkeit der sogenannten Garagenbetriebe, durch die Eintragung in der Gruppe der Holzgewerbe gemäß § 18 a der Anlage B zur Handwerksordnung (HwO) “Einbau von genormten Baufertigteilen” als “handwerksähnliches Gewerbe” legalisiert. Inzwischen hat sich die Zahl dieser Betriebe vervielfacht. Sie dürfen nur die in der Regel von der Industrie bezogenen Fertigelemente, wie Fenster, Türen, Trennwände u. a., einbauen, nicht jedoch selbst produzieren. Schon die Kundenberatung, das Maßnehmen am Bau und das Anpassen der Bauelemente macht die Eintragung als Meisterbetrieb erforderlich.
Was also ist zu tun? Wie ist mit diesen “B-Betrieben” umzugehen? Die Innungen, unter deren Dach sich ja die in der “Anlage A” eingetragenen Meisterbetriebe zusammengeschlossen haben, können seit dem Inkrafttreten der novellierten Handwerksordnung am 1. April 1998 nun auch die Nicht-Vollhandwerke, die “B-Betriebe”, aufnehmen. Vieles spricht dafür, manches dagegen. Die Frage, wie denn der Endkunde erkennen kann, ob er es mit einem Meisterbetrieb oder um einen Montagebetrieb zu tun hat, dürfte die gesamte Problematik auf den Punkt bringen. Solange dazu keine, für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden ist, dürfte die Aufgabenstellung weiterhin lauten: A – B oder A + B? Die Zeit drängt. Eine schnelle aber wohlüberlegte Antwort wäre von Nutzen.
In diesem Sinne
herzlichst Ihr
Peter Nagel
BM-Chefredakteur
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