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Ab 2007 einheitlich

Meistergründungsprämie in NRW beträgt 7 500 Euro
Ab 2007 einheitlich

Als richtigen Schritt begrüßt hat die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) die heutige Ankündigung von Wirtschaftsministerin Christa Thoben, die Meistergründungsprämie ab 2007 landeseinheitlich auf 7500 Euro festzulegen. LGH-Geschäftsführer Reiner Nolten stimmte Thoben zu, dass damit zusätzliche Impulse zur Gründung, Übernahme oder Beteiligung an Handwerksunternehmen gegeben würden.

Die Meistergründungsprämie, das erfolgreichste Existenzgründungsprogramm aller Zeiten, hatte bislang in den strukturschwachen Ziel-2-Fördergebieten des Landes eine Höhe von 10 000 Euro, in den übrigen Teilen NRWs aber nur von 5 000 Euro. Die Wirtschaftsministerin hatte im zuständigen Landtagsausschuss erklärt: „Damit stellen wir auf insgesamt erheblich höherem Niveau einheitliche Bedingungen für das Handwerk im ganzen Land her.“ Man ziehe damit die Konsequenz daraus, dass in der Vergangenheit die erhöhten Fördersätze für das Ruhrgebiet nach Untersuchungen des Instituts für Mittelstandsforschung nicht die erwünschte höhere Gründungsdynamik ergeben haben.
Seit Bestehen des Programms konnten bisher rund 54 000 Arbeitsplätze im nordrhein-westfälischen Handwerk geschaffen und gesichert werden. In jedem geförderten Meisterbetrieb sind durchschnittlich 5,2 Stellen entstanden.
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