Gerade kleinere Betriebe können in schweres Fahrwasser geraten, wenn der gesetzlich versicherte Chef krankheitsbedingt längere Zeit ausfällt. Krankengeld gibt es in der Regel erst ab dem 22., 29. oder 43. Tag – soweit überhaupt mitversichert. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von derzeit 6450 DM als Orientierungspunkt dient, gibt es maximal 70 % von 6450 Mark an Krankengeld. Sollten Unternehmer die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, können sie höchstens 70 % ihres Brutto- oder 90 % ihres Nettoeinkommens erwarten. So kommt ein Selbständiger bestenfalls auf rund 150 Mark Krankengeld am Tag. Wovon allerdings noch der Pflegepflichtversicherungs-Beitrag abgezogen wird, eventuell auch der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Soll bei Arbeitsunfähigkeit das gewohnte Nettoeinkommen bezogen werden, muss der Unternehmer eine private Krankentagegeldversicherung abschliessen. o
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