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Abgestimmte Systemlösung

Tipps zur Türenplanung für Flucht- und Rettungswege
Abgestimmte Systemlösung

Die Sicherheit von Menschen und der Schutz von Sachwerten stehen bei der Planung und Ausführung von Türen in Flucht- und Rettungswegen (Notausgang) oft im Zwiespalt. Wie jederzeitige, ungehinderte Flucht mit Brandschutz verbunden und missbräuchliche Nutzung vermieden werden können, zeigt Dorma mit abgestimmten Systemlösungen.

I Dass an Türen in Flucht- und Rettungswegen aus gutem Grund besondere Sicherheitsansprüche gestellt werden, erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Dennoch ergeben sich bei Planung und Umsetzung immer wieder Irrtümer, denn Begriffe wie „sicher verschlossen“ und „leicht zu öffnen“ lassen Spielraum für Interpretationen. Im schlimmsten Fall erfüllen Türen auf Fluchtwegen ihre eigentliche Funktion nicht mehr und werden zu unüberwindbaren Barrieren.

Begriffe und normative Grundlagen
Musterbauordnung und Landesbauordnungen behandeln in Bezug auf Türen in erster Linie Feuer- und Rauchschutzeigenschaften und sprechen in diesem Zusammenhang nur von „Rettungswegen“ für den Brandfall. Begriffe wie „Notausgang“ oder Anforderungen an die Türausstattung kommen dort nicht vor. Eine konkretere Planungsrichtlinie bieten die einschlägigen Sonderbauverordnungen an, z. B. die Verkaufsstättenrichtlinie. Zusammenfassend wird hier definiert: Fluchtwege dienen der Flucht aus einem Gefährdungsbereich. Notausgänge führen in gesicherte Bereiche oder ins Freie und müssen jederzeit leicht, ohne weitere Hilfsmittel, in voller Breite und in Fluchtrichtung zu öffnen sein. Zum Schutz vor Missbrauch dürfen bauaufsichtlich zugelassene, elektrische Verriegelungssysteme eingesetzt werden.
Um den bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, werden üblicherweise Bauprodukte eingesetzt, die nach Bauregelliste geregelt sind oder deren Verwendbarkeit anderweitig nachgewiesen ist, z. B. durch das CE-Zeichen für Bauprodukte. Da Türen in Fluchtwegen häufig mehrere Funktionen erfüllen, ist oft auch eine Kombination entsprechender Produkte als Gesamtsystem erforderlich. So kann bspw. eine Tür mit Dorma TMS Fluchtwegsicherung, selbstverriegelndem Panikschloss SVP, PHA 2500 Panikbeschlag und Drehflügelantrieb ED 250 gleichzeitig Brandschutztür, barrierefreie Automatiktür im Tagesbetrieb und abends alarmgesicherte Fluchttür sein.
Die Grundlagen bei der Produktauswahl
Bei der Auswahl geeigneter Produkte sollten folgende Grundlagen beachtet werden:
  • Verwendbarkeit für den Einsatzzweck zulässig (nachgewiesen z. B. durch CE-Zeichen für Bauprodukte, bauaufsichtliches Prüfzeugnis für die Verwendbarkeit in Feuer- und Rauchschutztüren)
  • Die EltVTR (Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen) behandelt elektrische Verriegelungssysteme, die Türen in Flucht- und Rettungswegen im normalen Tagesbetrieb verriegeln und nur im Gefahrenfall freigeben. Sie wird in der Bauregelliste Teil A genannt.
  • EN 179 (Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte) behandelt Schloss-Beschlag-Kombinationen für Notausgänge, die in erster Linie durch ortskundige Personen bedient werden
  • EN 1125 (Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange) behandelt Schloss-Beschlag-Kombinationen für Gebäude, in denen im Gefahrenfall eine Paniksituation wahrscheinlich ist.
Türen in Flucht- und Rettungswegen sollten immer in enger Zusammenarbeit zwischen Architekt/Fachplaner, Verarbeiter und Hersteller geplant und umgesetzt werden.
Einheitlicher Systemgedanke
Da das einfache Zusammenfügen einzeln zugelassener Fabrikate nicht unbedingt ein funktionierendes Fluchtwegtürsystem ergibt, lässt sich hohe Planungssicherheit am besten mit abgestimmten Systemlösungen erreichen. So können die vorangehend beschriebenen Komponenten komfortabel über den einheitlichen Systembus DCW (Dorma Connect and Work) vernetzt werden und gewährleisten so ohne weitere bauseitige Steuerungen ein System aus einer Hand. (sk/Quelle: Dorma) I
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