Die Bundesregierung hat entschieden: Die neue Energieeinsparverordnung tritt zum 1. Oktober 2007 in Kraft. Damit werden Energieausweise auch für Bestandsimmobilien Pflicht. Während zunächst Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Pässen besteht, wird ab dem 1. Oktober 2008 verbindlich festgelegt, welcher Pass für welche Immobilie zu erstellen ist.
Durch die neuen Vorschriften wird auch für bereits bestehende Gebäude verpflichtend ein Energieausweis eingeführt, sofern der Eigentümer vermieten oder verkaufen will. Eigentümer und Verwalter von Immobilien tun gut daran, sich rechtzeitig zu informieren. Frühzeitiges Handeln lohnt sich außerdem doppelt, denn nur wer die gesetzlichen Übergangsvorschriften nutzt, kann noch zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem teueren Bedarfsausweis wählen und so bares Geld sparen.
Über alle praktischen Auswirkungen der neuen Ausweispflicht informiert das soeben erschienene Buch „Energieausweis und neue EnEV“ aus der Reihe WRS aktuell. Sämtliche Neuregelungen und Berechnungsgrundlagen zur Energieausweispflicht werden praxisorientiert kommentiert. Auf der dem Buch beiliegenden CD-ROM finden sich neben einer Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage viele Arbeitshilfen: Aktuelle Gesetzestexte, Musterausweise und Informationen zu den Ausstellern sowie Musterbeschlüsse zur Vorbereitung auf die Eigentümerversammlung.
„Energieausweis und neue EnEV“ von Fischer/Hopfensperger/Pably/Schneiderhan – DIN A4 Broschur mit CD-ROM, 232 Seiten, 39,80 Euro, ISBN 978-3-8092-1872-2, WRS Verlag Planegg, August 2007
Teilen: