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Berechtigung für Bauvorlage

Rosenheimer Innenausbauingenieure
Berechtigung für Bauvorlage

In der Neufassung der Bayerischen Bauordnung vom 14. Juli 2007, die am 1. Januar 2008 eingeführt wird, wurde der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert. Ingenieure und Ingenieurinnen der Fachrichtung Innenausbau der FH Rosenheim sind nach zwei Jahren praktischer Tätigkeit in dieser Fachrichtung „für die Planung von Innenräumen und die damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden“ bauvorlageberechtigt (Art. 61 Abs. 4 Nr. 5 BayBO 2008).

Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist. Die Vorlageberechtigung für die Rosenheimer Innenausbau-Ingenieure erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Erstellung der bautechnischen Nachweise, z. B. die Nachweise des Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutzes. Außerhalb Bayerns kann personenbezogen nach Rücksprache mit der örtlichen Genehmigungsbehörde eine Aufnahme in die Liste der Bauvorlageberechtigten im Zuständigkeitsbereich der Behörde erfolgen. Ebenfalls möglich ist der Beitritt zur Ingenieurekammer des Bundeslandes. Die ersten Absolventen des in Deutschland einzigartigen Studienganges werden im Jahr 2008 fertig sein und bereits von der Bauvorlageberechtigung profitieren.
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