Die diesjährigen Berufsbildungstage der hessenTischler in Gießen standen ganz im Zeichen der Veränderungen in der beruflichen Erstausbildung im Tischlerhandwerk.
Rund 60 Teilnehmer waren der Einladung des hessischen Landesfachverbandes für das Tischlerhandwerk gefolgt und informierten sich einen Tag lang über neue Entwicklungen im Bereich der beruflichen Bildung. Neben Fachvorträgen kam auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrlingswarten, Prüfungsausschüssen, Berufsschullehrern und den Ausbildern aus den Betrieben nicht zu kurz.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Arne Bretschneider, Abteilungsleiter Berufliche Bildung beim Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland. Insbesondere die Umsetzung neuer Berufsbilder im Holzbereich sowie die veränderten Prüfungsverordnungen waren sein Thema. Auch im Tischlerhandwerk zeigen die veränderten Prüfungsordnungen seit einigen Jahren, dass sich die Anforderungen an eine moderne, anspruchsvolle Ausbildung geändert haben.
Bretschneider ist in seiner Funktion auch für die Durchführung der Berufsolympiade verantwortlich. Diese wird 2013 in Leipzig durchgeführt – eine besondere Herausforderung und ein echtes Highlight.
Über die Details der praktischen Prüfungsumsetzung informierte Studiendirektor Rudolf Wald von der Kinzig Schule in Schlüchtern. Wald konzipiert landesweit die einheitliche Prüfung für alle Prüfungsausschüsse. Dieses System wird seit einigen Jahren praktiziert, um einheitliche Prüfungsstandards landesweit zu gewährleisten.
Ein weiteres Thema war die Beibehaltung des flächendeckenden Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) für das Tischlerhandwerk. Als Vertreter aus dem Hessischen Kultusministerium referierte Klaus Müller über das neue Konzept. Die hessischen Tischler nahmen zustimmend zur Kenntnis, dass das im Holzbereich so erfolgreiche BGJ beibehalten werden soll.
Geändert haben sich allerdings die Vorgaben aus dem Ministerium dahingehend, dass für das Zustandekommen der BGJ-Klassen in Hessen, in Zukunft Mindestklassenstärken von jeweils 15 Schülern, sowie entsprechende Vorverträge zwischen den Betrieben und Auszubildenden vorhanden sein müssen. Hierdurch soll vermieden werden, dass das BGJ als „Warteschleife“ für schwächere Jugendliche ohne Chance auf einen Ausbildungsplatz benutzt wird.
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