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Betrieb Ende August stillgelegt

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Betrieb Ende August stillgelegt

Knapp drei Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht das Holzabsatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat (siehe BM 07/09), hat der Holzabsatzfonds seinen Betrieb zum Ende des Monats August stillgelegt. Die 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle haben zum 1. September 2009 in eine Transfergesellschaft gewechselt und stehen der Branche als kompetente künftige Mitarbeiter zur Verfügung.

Der in den letzten Jahren aufgebaute Mix aus Spezial-Disziplinen und breit angelegten Kompetenzen für ein zentrales Holz-Marketing war ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Arbeit des Holzabsatzfonds. Das Know-how aus Forstwissenschaft, Holzbau-Architektur und -Ingenieurwesen, Journalismus, Marketing, PR, Werbung, Markt- und Meinungsforschung, Forschungs- und Projektmanagement deckte alle notwendigen Fachgebiete für eine zielgerichtete Konzeption und erfolgreiche Umsetzung jährlich mehrerer hundert Projekte ab – von Fragen der Waldbewirtschaftung und Rohstoffbereitstellung über Maßnahmen zur Professionalisierung der Branche bis zur Wissensvermittlung bei der Holzverwendung im Bausektor.
Nach der Betriebsstilllegung des Holzabsatzfonds verbleiben die notwendigen Abwicklungsaufgaben, denen sich bis auf Weiteres ein kleines Abwicklungsteam widmen wird. Zu dessen Aufgaben zählt unter anderem die Bearbeitung der komplexen Fragen im Zusammenhang mit der sachgerechten und ordnungsgemäßen Verwertung bestehender Aktiva des Holzabsatzfonds. Bis zur endgültigen Auflösung des Holzabsatzfonds bleiben die Organe des Holzabsatzfonds, Verwaltungsrat und Vorstand, weiterhin im Amt.
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