Wie das TZH meldet, ist die erste feuerhemmende einflügelige Holztür durch das DIBT zum 31. Mai 2001 zugelassen worden. Das TZH eröffnet somit – zusammen mit dem Fachverband Holz und Kunststoff – NRW Tischlerbetrieben, die Mitglied einer HKH-Innung sind, die Möglichkeit, im Rahmen von Lizenzvergaben sowohl T 30-Brandschutztüren als auch Rauchschutztüren (seit Februar 2001, siehe BM 4/01, S. 52) in betriebseigener Produktion herzustellen. Aufgrund der identischen Konstruktion der Türvarianten steht hiermit auch die in Ausschreibungen häufig geforderte rauchdichte T 30-Brandschutztür zur Verfügung.
Technologie-Zentrum Holzwirtschaft, 44137 Dortmund
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