Aus der Fülle von Baurechts-Urteilen haben zwei Entscheidungen aus den letzten Jahren eine ganz besondere Bedeutung für das Schreinerhandwerk und insbesondere für Hersteller von Holztreppen: Wie steht es um die rechtliche Abgrenzung zwischen Werk- und Kaufvertrag? Außerdem diskutiert Michael Peter die Frage, ob bei einer Treppe mit fehlender Zulassung bereits ein Mangel vorliegt.
Teilen: