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Deponieverbot für Altfenster ab Juni

Der Countdown läuft
Deponieverbot für Altfenster ab Juni

Für unbehandelte Abfälle gilt nach den Regelungen der Ablagerungsverordnung und der Technischen Anleitung Siedlungsabfall ab dem 1. Juni 2005, dass diese dann nicht mehr auf Deponien entsorgt werden dürfen. Auch PVC-Baustoffe fallen – wie Holz oder Papier – unter dieses Entsorgungsverbot. Betroffen sind demnach ausgediente Fenster- und Türprofile, aber auch Rollläden, Dachbahnen, Bodenbeläge und Rohre aus PVC. Und betroffen sind Abbruch- und Entsorgungsunternehmen, Fensterbauer und sonstige Handwerksbetriebe. Auf solche Unternehmen, die regelmäßig größere Mengen an Altstoffen zu entsorgen haben, wartet ein logistisches Problem. Und es wartet auf sie eine in ökologischer und ökonomischer Hinsicht sinnvolle Alternative.

Die Wiederverwertung von Altfenstern, -türen oder -rollläden aus PVC ist für die deutschen Kunststoffprofilhersteller kein Neuland. Auch ohne gesetzliche Vorgaben haben sie sich freiwillig zu einer Recyclinginitiative zusammengeschlossen und als Service-Dienstleister in Sachen PVC-Fenster-Recycling die Rewindo GmbH mit Sitz in Bonn gegründet. Dabei kooperiert man mit den Recyclingunternehmen Tönsmeier Kunststoffe und VEKA Umwelttechnik. Sie stellen die Technik und Logistik vom Einsammeln des Materials bis hin zur Wiederaufbereitung und Lieferung des PVC-Recyclats zur Weiterverarbeitung bereit. So sind z. B. Altfenster aus Kunststoff nahezu vollständig recycelbar.
Die Rewindo versorgt alle interessierten Unternehmen mit Informationen zum Thema PVC-Recycling.
Infos erhält man unter 0228 9212830 oder: www.rewindo.de
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