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Der Weg zur „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“

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Der Weg zur „Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“

Die geländertragende Krieger-Treppe wird zwar von Handwerkern gefertigt, fällt jedoch nicht in die Kategorie der so genannten „Handwerklichen Holztreppen“. Letztere sind im Regelwerk „Holztreppenbau“ beschrieben und bedürfen keines weiteren statischen Nachweises. Bei der geländertragenden Treppe handelt es sich hingegen um eine Bolzentreppe, die zusätzlich den Handlauf als tragendes Element heranzieht. Für solche Treppen ist ein statischer Nachweis erforderlich. Aus der statischen Berechnung ergeben sich die Beanspruchungen der einzelnen Elemente. Die zulässigen Beanspruchungen entnimmt man üblicherweise den einschlägigen DIN-Vorschriften (z.B. DIN 1052, Holzbau).

Da im Treppenbau ausgesuchte Hölzer zur Anwendung kommen, ergeben die Kennwerte der DIN 1052 unwirtschaftliche Abmessungen. Außerdem sind verschiedene zur Ausführung gelangende Verbindungsmittel nicht genormt. Will man die Materialeigenschaften der ausgesuchten Hölzer ausnutzen und nicht genormte Verbindungsmittel einsetzen, so müssen deren Eigenschaften in Versuchen bestimmt werden. Bauaufsichtlich wird dieses Verfahren über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin erteilt wird.
Der Verfahrensablauf bis zur Erteilung einer Zulassung ist in der Regel folgender: Zunächst werden in Versuchen die grundlegenden Materialeigenschaften wie Elastizitätsmodul E und die Biegefestigkeit sowie Tor-sionsmodul G und die Torsionsfes-tigkeit bestimmt.
Mit diesen Grundkennwerten kann eine statische Berechnung angefertigt werden. Diese wird zweckmäßigerweise für verschiedene Standard-grundrisse aufgestellt und liefert die Schnittgrößen der einzelnen Elemente. Aus weiteren Versuchen ergeben sich die Bruchlasten der Elemente und ihrer Verbindungen. Erforderlich sind Versuche über das Ausziehverhalten der Geländerstäbe aus dem Handlauf, Ausbruchsicherheit der Verbindung von Trittstufe und Wand, Verbindung des Antrittspfostens an den Handlauf sowie die recht aufwändige Prüfung von Geländer-Eckverbindungen. Den Anschlüssen der Pfosten an die De-cken kommt eine besondere Bedeutung zu. Es sind für jede Holzart, die zum Einsatz gelangt, drei Einzelversuche erforderlich. Die zulässige Beanspruchung ist mit dem Sicherheitsfaktor 3,0 vom Mittelwert und 2,5 vom Mindestwert festgelegt. Gegebenenfalls ist ein interaktiver Prozess zwischen Hersteller, Statiker und Materialprüfer erforderlich, bis das ganze System aufeinander abgestimmt ist und den gestellten Anforderungen genügt.
Die statische Berechnung und die Ergebnisse der Materialprüfung werden nunmehr dem Deutschen Institut für Bautechnik DIBt in Berlin vorgelegt. Unter der Mitwirkung des Sachverständigenausschusses Treppen wird hier über die Zulassung entschieden.
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