Was genau ist jetzt neu? Welche Berufe sind in der Anlage A verblieben und erfordern damit einen Qualifikationsnachweis? Wer braucht noch einen Meisterbrief? Wer bekommt noch Meisterbafög? Unter welchen Bedingungen kann sich ein Geselle selbstständig machen? Welche Anforderungen gibt es überhaupt noch für die Handwerke der Anlage B? Antworten auf all diese Fragen gibt das „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“, erschienen in der Verlagsanstalt Handwerk.
Gesetz zur Ordnung des Handwerks – 304 Seiten, DIN A 5, ISBN 3-87864-650-X, 9,50 Euro, Verlagsanstalt Handwerk, Düsseldorf 2004
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