Fluchttüren waren in der Vergangenheit nicht besonders geregelt. Dies hat sich mit den neuen europäischen Normen für Notausgangs- (DIN EN 179) und Paniktüren (DIN EN 1125) grundlegend geändert. Mit Veröffentlichung in der aktuellen Bauregelliste Teil B sind diese geregelten Bauprodukte bei der Planung, Ausführung und Abnahme von Gebäuden zu berücksichtigen.
Als Marktführer von Fluchttürsystemen hat G.U-BKS diese Vorgaben in nahezu allen bekannten und neuen Produktserien umgesetzt.
Im Bereich der Rohrrahmentüren wird neben der bekannten Serie 18 nun auch mit der Serie 19 eine automatisch verriegelnde Schlossserie angeboten. Im Bereich der Holz- und Stahltüren stehen neben einigen Standards die Serien 23 und 21 (automatisch verriegelnd) für die Anwendungen nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 zur Verfügung. Natürlich mit allen bekannten Möglichkeiten für ein- und zweiflügelige Türsysteme oder mit integrierter elektrischer Kupplung. Abgerundet wird das Programm durch die Mehrfachverriegelung Secury-Automatic, die ebenfalls den neuen Normen entspricht. Zusätzliche Zulassungen für die Verwendung an Brandschutzelementen ermöglichen die vielfältigsten Anwendungen. Das Programm nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 ist generell für die Verwendung an Brandschutztüren zugelassen.
Als Systemanbieter „rund um die Tür“ steht auch ein umfangreiches Beschlag- und Zubehörprogramm zur Verfügung, welches für diese Art der Verschlusssysteme ebenfalls geprüft und zugelassen ist. Besonders der neue Stangengriff als horizontales Betätigungselement besticht durch sein ansprechendes Design sowie einer zeitgemäßen Ausführung aus Edelstahl.
Um den Anwendern den Umgang mit dem Gesamtprogramm zu erleichtern und für die jeweiligen Anwendungsfälle die richtigen Kombinationen zusammenzustellen, werden umfangreiche Unterlagen und Planungshilfen zur Verfügung gestellt.
BKS GmbH
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