Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Duo- und Trio-Balken hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) der Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. erteilt. Es handelt sich dabei um gerade Balken mit Rechteckquerschnitt, die aus zwei bzw. drei bis zu 8 cm dicken, technisch getrockneten und miteinander verklebten Nadelholz-Bohlen bestehen. Vergleichbare Produkte wurden in der Vergangenheit unter Begriffen wie „Lamellenbalken“ oder „Leimholz“ ohne Zulassung hergestellt. Der Einsatzbereich war stark eingeschränkt, da die Klebefugen dieser Produkte statisch nicht beansprucht werden durften. Dies ist bei Duo- und Trio-Balken anders: hier darf die Klebefuge statisch belastet werden. Deshalb können mit diesen Produkten auch Stützen und Bauteile mit Doppelbiegung ausgeführt werden. Die rechnerischen Festigkeiten und Steifigkeiten entsprechen denen von Vollholz. Sie eignen sich daher für den Holzrahmenbau und den sichtbaren Einsatz bei Skelettbauten oder in Dachstühlen.
Duo- und Trio-Balken dürfen nur von Mitgliedsfirmen der Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. oder der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. gefertigt werden.
Infos: Arge Holz bzw. Studiengemeinschaft Holzleimbau, 40401 Düsseldorf oder Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz, 65206 Wiesbaden. o
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