Fernunterricht ist eine Methode zur Weiterbildung, bei der Teilnehmer und Lehrer „ausschließlich oder überwiegend getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen“ (Fernunterrichtsschutzgesetz). Der Lernerfolg wird mit Hilfe von Übungs-, Kontroll- und Einsendeaufgaben überwacht und unterstützt. Außerdem werden für viele Lehrgänge zusätzlich Seminare angeboten. Längst schon beschränken sich die zugelassenen Lehrgänge nicht mehr allein auf schriftliches Material. Audio- Kassetten, Videos, der Computer und die neuen Technologien werden immer stärker in den Lernprozeß integriert.
Erwachsene können in Deutschland per Fernunterricht nahezu jedes Bildungsziel im allgemein-, berufsbildenden und im Hobby-Bereich erreichen. Zu den 186 privatwirtschaftlichen Fernschulen zählen auch Einrichtungen von Berufsverbänden, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Kirchen und Verlagen. Qualität und Organisation dieser Kurse werden staatlich kontrolliert. So prüft die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln jeden Kurs und erteilt die Zulassung. Fernunterricht ist damit die einzige Weiterbildungsform mit Verbraucherschutz. Laut ZFU liegt der größte Vorteil von Fernunterricht darin, „daß der Teilnehmer weitgehend unabhängig von einer Bildungseinrichtung lernen und seine Lernzeit selbst bestimmen kann“.
Selbstlernverfahren ohne individuelle Kontrolle durch einen Lehrer – wie z. B. computergestütztes Lernen oder schriftliche Selbstlernprogramme – fallen nicht unter den Begriff Fernunterricht.
Einen umfassenden Einblick in die Methode bietet der „Ratgeber für Fernunterricht 1997“, zu beziehen bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Peter- Welter-Platz 2, 50676 Köln, oder dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin.
Weitere Informationen gibt der Deutsche Fernschulverband e.V., Ostendstraße 3, 64319 Pfungstadt, Telefon 0 61 57/ 8 06-54. n
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