Eine ökonomische Brandschutzbekleidung für Holzträger und Holzstützen stellte kürzlich Lafarge Gips GmbH, 34121 Kassel, vor. Sie ist geprüft nach DIN 4102, Teil 2, und entspricht der Feuerwiderstandsklasse F90-B. Diese Anforderung wird oft bei Umnutzungen und Umbauten von Dachböden zu Wohn- bzw. Büro- räumen z.B. in eng bebauten Stadtvierteln oder bei Gebäuden mit mehr als vier Geschossen gestellt.
Auf der Basis von Normkonstruktionen wurde für die in der Norm nicht vorgesehene, aber in der Praxis häufig geforderte F90-B-Anwendung eine einfache Konstruktion entwickelt. Die Träger oder Stützen sind dazu gemäß Prüfzeugnis zweilagig mit 15+20 mm GKF-Platten zu ummanteln. Auch die Verarbeitung ähnelt den üblichen Konstruktionen.
Der Brandschutz von unbekleideten Holzstützen und Holzträgern ist in der DIN 4102, Teil 4, bis F30-B und unabhängig von der Holzart durch Überdimensionierung (Leistungsreserven) der Tragwerke geregelt. Die nächst höhere Brandschutzklasse F60-B ist dabei unbekleidet nur mit Brettschichtholz zu erreichen. Holztragwerke, die statisch nicht überdimensioniert sind, können durch schützende Bekleidungen aus verschiedenen Materialien die Brandschutzklasse F30-B und F60-B erfüllen. Eine F90-B-Konstruktion für Holzstützen und Holzträger ist in der DIN 4102, Teil 4, nicht vorgesehen. n
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