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EnEV: Merkblätter klären auf

Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
EnEV: Merkblätter klären auf

Mit einer Reihe von Merkblättern bietet der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) die Möglichkeit, sich umfassend über die neuen Regelungen zu informieren. Die Anforderungen der EnEV werden in dem Info-Blatt mit der Bezeichnung ES.02 sowohl für den Wohnungsneubau, für Renovierungen und Wintergärten als auch für den Verwaltungsbau dargestellt und exemplarisch erläutert.

Es zeigt, wie die EnEV Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf, die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle sowie den sommerlichen Wärmeschutz und die Dichtheit des Gebäudes festlegt.
EnEV führt die europäischen Normen ein
Das Merkblatt “Die richtigen U-Werte von Fenstern, Türen und Fassaden” (ES.01) zeigt die Veränderungen in Zuordnung und Berechnung gegenüber dem bisherigen Regelwerk. Es wird darauf hingewiesen, dass die bislang üblichen k-Werte durch die europäischen U-Werte ersetzt werden. Wichtig dabei: Die Bestimmung der U-Werte führt in der Regel zu anderen, meist höheren Werten. Sprachlich wird aus kV (= Verglasung), kR (= Rahmen) und dem zusammenfassenden kF (= Fenster) nun in europäischem Englisch Ug (= glazing), Uf (= frame) sowie Uw (= window). In die Gesamtberechnung fließt jetzt auch noch der längenbezogene Wert c (Psi) ein, der den Wärmedurchgangswert im Übergangsbereich von Glas und Rahmen bezeichnet.
Die 16seitigen Merkblätter kosten 2 Euro und können auch über den Online-Shop des Verbandes bezogen werden. Über die Thematik Wärmebrücken liegt ebenfalls ein Info-Blatt (EN.03) vor.
Verband der Fenster und Fassadenhersteller e. V.
60322 Frankfurt/M.
Tel 0 69/95 50 54-0
Fax ~/95 50 54-11
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