Das neue EU-Führerscheinrecht bringt für die LKW-Fahrer in Deutschland nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) einige Einschnitte mit sich.
Beispielsweise erfolge eine Umschreibung von der bisherigen deutschen Führerscheinklasse 2 in die entsprechende EU-Führerscheinklasse C und CE (mit Anhänger) nur befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Für eine Verlängerung jeweils um fünf Jahre sei eine gesundheitliche Bescheinigung erforderlich.
Eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2000 gelte für diejenigen Fahrer, die bis Ende 1999 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Spätestens nach Ablauf dieser Frist werde auch für sie ein gesundheitlicher Eignungsnachweis fällig. Sofern die bisherige Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht umgestellt wird, dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klasse C oder CE geführt werden. n
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