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Falsche Signale bei der Energieeinsparung

Verband der Fenster- und Fassadenhersteller zum Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung 2000
Falsche Signale bei der Energieeinsparung

Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller kritisiert den Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung 2000: Er belaste die Fenster- und Fassadenbetriebe, keine Fensterkonstruktion erfülle die Anforderungen. Wer ökologisch bauen wolle, so der Fensterverband, müsse die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes verbessern.

Technologisch sind deutsche Fensterhersteller weltweit führend und bieten Fenster mit der besten Wärmedämmung. Trotzdem erfüllt keine übliche Fensterkonstruktion die geplanten Anforderungen des Bundesbauministeriums. Ein Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung EnEV, der am 3. September auf einem Hearing erörtert wurde, verschärft zusammen mit weiteren Änderungen die Anforderungen an den Wärmeschutz von Verwaltungsgebäuden um bis zu 60 %. Die Anhörung hat gezeigt, daß viele Verbände und Interessenvertretungen mit der vorliegenden Fassung aus unterschiedlichsten Gründen unzufrieden sind. Der Fensterverband hat seine Position in der Anhörung dargelegt. Die umfassende schriftliche Stellungnahme lag dem Bundesbauministerium bereits vor. Der Verband strebt weitere Verhandlungsgespräche mit dem Bundesbauministerium an.

“Die geplante Verordnung setzt die falschen Signale. Wer ökologisch bauen und das Treibhausgas CO2 reduzieren möchte, muß die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes senken. Das Bundesbauministerium geht aber nur von der Heizenergie aus. Die geplanten Standards verteuern das Bauen und verschlechtern die wirtschaftlichen Aussichten unserer Branche mit rund 72 000 Beschäftigten”, erklärte Karl Heinz Herbert, Geschäftsführer des Ver-bandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. in Frankfurt.
Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart hat bereits 1996 in einer Studie auf die Unterschiede zwischen Wohn- und Verwaltungsbauten beim Energiebedarf hingewiesen. “Während beim Wohngebäude nach wie vor das größte Einsparpotential bei der Heizung liegt, werden im Verwaltungsbau zwei Drittel der Energie für Beleuchtung und Kraft benötigt. Für diese Zwecke wird grundsätzlich der hochenergetische Energieträger Strom eingesetzt. An ein energiesparendes Verwaltungsgebäude müssen daher andere Anforderungen gestellt werden als an Wohngebäude (1996).” Deshalb fordert das Fraunhofer-Institut den Jahres-Gesamtenergiebedarf zu minimieren. Heizen, Kühlen und Lüften müßten zusammen optimiert werden. Entscheidend seien eine ganzheitliche Betrachtung und das “gezielte Senken der Energieverbräuche, die zu hohen CO2- Emissionen führen”.
Das Bundesbauministerium unterscheidet dagegen nicht zwischen Wohn- und Verwaltungsbauten. Die unterschiedliche Nutzung dieser Gebäude und ihre Auswirkung auf die gesamte Energiebilanz bleiben unberücksichtigt. Der Fensterverband schlägt deshalb vor, für Verwaltungsbauten eine moderate Anforderungskurve an den Heizenergiebedarf einzuführen.
Als kompakte Gebäude verbrauchen Bürobauten weniger Energie als zergliederte Wohngebäude. Die EnEV verschärft nun die Anforderungen an den Wärmeschutz um bis zu 33 %, bei zergliederten Gebäuden aber nur um 8 %. Eine solch überproportionale Verschärfung ist nicht gerechtfertigt.
Zusammen mit der EnEV soll auch das europäisch harmonisierte Wärmeschutzpaket des DIN EN eingeführt werden, das die Wärmebrückeneffekte im Bereich des Glasabstandhalters und die Abwicklung der Fensterprofile berücksichtigt. Der Wärmedurchgangskoeffizient wird künftig vom k-Wert auf den zahlenmäßig größeren U-Wert umgestellt. Allein diese Umstellung verschärft die Anforderungen an Fenster, Türen und Fassaden um 15 %.
Zusammen mit einem neuen Berechnungsverfahren und den in der EnEV definierten Anforderungen werden die Anforderungen an kompakte Bauten um bis zu 60 % verschärft. Eine solche Verschärfung ist weder von Beschlüssen des Bundestages oder des Bundesrates gedeckt, noch kann sie in vielen Fällen bautechnisch umgesetzt werden. Die einzelnen Maßnahmen dürfen nach Meinung des Fensterverbandes zusammengerechnet das politisch legitimierte Maß von 25 bis 30 % nicht übersteigen und müssen bautechnisch machbar sein.
Deutsche Fenster- und Fassadenhersteller sind im internationalen Vergleich bei der Wärmedämmung führend. Bei Fenstern und Fassaden sind hochwertige Verglasungen und Rahmen heute schon Standard. Trotzdem erfüllen heutige Konstruktionen nicht die geplanten technischen Anforderungen. Es müßten neue Konstruktionen entwickelt werden, die das Bauen wesentlich verteuern.
Das Bundesbauministerium berechnet die internen Wärmegewinne von Verwaltungsgebäuden mit 6 W/m² zu niedrig. Ein Wert von 24 W/m² wäre angemessen, da der Einfluß intermittierender interner Wärmelasten auf den Heizenergiebedarf mit diesem Wert simuliert werden kann. Mit modernen und hochwertigen Profilen kann der geforderte Wärmedurchgangskoeffizient von Uw 1,4 W/m²K nicht erreicht werden. Er müßte auf 1,7 W/m²K beschränkt und der g-Wert dürfte nicht weiter eingeschränkt werden.
Multifunktionsgläser, die den Schall- und Einbruchschutz erhöhen, weisen aus physikalischen bzw. technologischen Gründen nicht den gleichen Wärmeschutz wie andere Gläser auf. Um weiterhin marktübliche Schallschutzgläser verwenden zu können, müßte der Wärmedurchgangskoeffizient auf Uw = 2,1 W/m² K erhöht werden. Auch an Außentüren dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Auf die Angabe von U-Werten sollte deshalb verzichtet werden. Es reicht aus, Isolierverglasung und thermisch getrennte Profile zu fordern.
Vorhangfassaden werden im Referentenentwurf als Außenwand behandelt. Der zukünftige U-Wert würde um bis zu 0,5 W/m²K größer als der bisherige K-Wert. Diese Änderungen behindern die Renovierung bestehender Gebäude mit Vorhangfassaden. Deshalb schlägt der Fensterverband vor, Vorhangfassaden im Renovierungsfall analog wie Fenster zu regeln. Gerade bei Vorhangfassaden haben deutsche Fassadenhersteller seit 1995 die Wärmedämmung auf eigene Initiative um rund 30 % verbessert, indem sie neue Gläser verwenden und thermisch getrennte Profile optimiert haben. Zusätzliche Verbesserungen um weitere 30 % sind technisch nicht mehr kurzfristig zu realisieren.
Der Entwurf des Bundesbauministeriums führt insgesamt zu absurden Konsequenzen:
• Gebäude können nicht mehr mit Sonnenschutzverglasung ausgerüstet werden. Innenliegender Sonnenschutz erhöht aber die Kühllasten und damit die CO2-Emissionen.
• Außenliegender Sonnenschutz muß durch eine vorgelagerte Konstruktion geschützt werden. Kastenfenster und doppelschalige Fassaden führen aber zu einer Verdoppelung der Gestehungskosten für den Fassadenbau.
• Bei Krankenhäusern wird für die Krankenräume eine maximale Brüstungshöhe von 0,5 m und eine Raumlufttemperatur von 23°C gefordert. Solche Maßnahmen sind nur mit Dreifachverglasung oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen. Der finanzielle Mehraufwand für diese Maßnahmen ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
“Die geplante Energieeinsparverordnung ist wirtschaftlich und ökologisch mangelhaft. Viele Bauherren werden Investitionen in Neubauten und Renovierungen zurückstellen, da die hohen Anforderungen an den Wärmeschutz das Bauen erheblich verteuern. Wir fordern das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium deshalb auf, den Referentenentwurf grundsätzlich zu überprüfen und den unterschiedlichen Energiebedarf von Wohn- und Verwaltungsbauten zu berücksichtigen”, so Herbert.
Ausführlichere Informationen sowie das Positionspapier des Fensterverbandes zur Energieeinsparverordnung im internet: www. window.de n
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