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Gemeinsam aktiv

25 Jahre Arbeitskreis Lufttechnik-Holz im VDMA
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Konkurrenz hin oder her: In dem seit nunmehr 25 Jahren bestehenden „Arbeitskreis Lufttechnik-Holz im VDMA“ sitzen heute 13 der insgesamt 24 deutschen Hersteller von Absauganlagen und -geräten regelmäßig am runden Tisch. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit aktuellen und langfristigen Problemen des betrieblichen Alltags, diskutiert sie und entwickelt praktikable Lösungen. Zudem arbeiten die Unternehmen gemeinsam mit Unterstützung des VDMA als kompetente Partner im Wirkungskreis von Regelsetzern, Behörden, Prüfstellen und Betreibern.

Der Arbeitskreis versteht sich als Forum zur Meinungsbildung und zum Erfahrungsaustausch. Er repräsentiert einen fakturierten Umsatzes o. MwSt. von rund 500 Mio. Mark. Das entspricht ungefähr 70 % des Umsatz aller deutschen Hersteller.

Anläßlich seines 25jährigen Bestehens hatte der Arbeitskreis zu einer Pressekonferenz geladen, um umfassend über seine bisher geleistete Arbeit und die gegenwärtige Situation zu berichten. Als Gesprächspartner standen Barbara Leyendecker (VDMA), Werner Franzgrote (Fa. Rippert, Obmann des Arbeitskreises), Ekkehard Koch (Fa. Schuko) und Franz Kremers (Holz-BG) zur Verfügung.
Wirtschaftliche Situation
Die zurückliegenden Jahre, so Ekkehard Koch, Prokurist im Hause Schuko, seien für die Hersteller von Absaug- und Filteranlagen alles andere als einfach gewesen: Umsatzrückgang oder allenfalls Stagnation kennzeichnen die wirtschaftliche Situation der Branche für die Jahre 1996/97. Eine verringerte Nachfrage auf dem Inlandsmarkt, dem wohl für alle deutschen Hersteller wichtigsten Absatzgebiet, habe außerdem dazu geführt, daß die Preise stark unter Druck geraten sind.
Momentan zeichne sich jedoch ein moderater Aufwärtstrend – zumindest in den alten Bundesländern – ab. Hier rechnet die Branche aufgrund der leicht steigenden Investitionstätigkeit mit einem geringfügigen Plus für das laufende Jahr.
Mit der Einführung des Euro, so Koch weiter, würden die Preise leichter vergleichbar und das Währungsrisiko zwischen den teilnehmenden Ländern entfalle. Qualitativ und was die Technologie angeht, bräuchten die im VDMA zusammenarbeitenden Firmen der Branche jedenfalls keinen Wettbewerb zu fürchten.
Neben 24 deutschen Unternehmen, von denen 13 im Arbeitskreis vertreten sind, sind auf dem deutschen Markt noch etwa 13 weitere ausländische Anbieter aktiv. Auf Anbieterseite seien, so Koch weiter, zwei Kategorien zu unterscheiden:
• Unternehmen, die durch Nichtbeachtung von Auflagen und Vorschriften Produkte/Anlagen zu Dumpingpreisen liefern („kleine Kleffer“). Prüfungen der Anlagen und Komponenten durch die Holz-Berufsgenossenschaft würden hier häufig eingespart und die Vorgaben für den Brand- und Explosionsschutz teilweise nicht eingehalten. Kundendienst und Service seien oft gar nicht oder in nicht ausreichendem Maße vorhanden. Koch machte unmißverständlich klar, daß Käufer, die nur den Preis sehen, in der Regel den langfristigen Nachteil durch höhere Betriebskosten, Nachrüstung, Ausfall der Anlage etc. hätten.
• Überwiegend seriöse Anbieter, die mit ihrer Planung und Beratung in Vorleistung gehen und dabei – unter Einhaltung von Auflagen und Vorschriften – Anlagen nach dem Stand der Technik projektieren. Käufer, die nur den Preis und nicht die dahinterstehenden (Folge-) Leistungen sehen, würden letztendlich Äpfel mit Birnen vergleichen.
Technische Entwicklungen
Werner Franzgrote, Technischer Leiter im Unternehmen Rippert und Obmann des Arbeitskreises, gab anschließend einen geschichtlichen Abriß: Der Arbeitskreis habe das 1981 veröffentlichte VDMA-Einheitsblatt 24179 mit dem Titel ,Absauganlagen für Holzstaub und -späne’ erarbeitet. Damit wurde erstmals ein einschlägiges Regelwerk zu diesem Themenkomplex geschaffen.
Aufgrund der Zusammensetzung des AK flossen Technologie, Arbeits-, Brand-, Explosions- und Umweltschutz gleichermaßen ein. Dadurch wurde Planern, Herstellern, Betreibern und Aufsichtsstellen eine einheitliche Grundlage gegeben. Die damals aufkommende Diskussion um den Krebsverdacht von Holzstaub warf in der Folgezeit offene Fragen hinsichtlich der Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren auf, so daß die offizielle Fassung erst im Oktober 1988 verabschiedet und veröffentlicht werden konnte.
In dieser Fassung, so Franzgrote, wurde erstmals die Schnittstelle zwischen Holzbearbeitungsmaschine und Absauganlage definiert. Es wurde deutlich, daß die Stauberfassungselemente Bestandteil der Holzbearbeitungsmaschinen sind und die Verantwortlichkeit für die Funktion bzw. Staubauswurf beim jeweiligen Hersteller liege.
Zur Optimierung der Erfassungselemente und Ermittlung der Schnittstellendaten habe daraufhin eine rege Entwicklungstätigkeit eingesetzt, in die auch die Absauganlagenhersteller ihre Erfahrungen mit einbringen konnten. Hier habe der VDMA die richtige Plattform geboten, um die beteiligten Kreise zusammenzubringen, denn auch die Hersteller von Holzbearbeitungsmaschinen sind dort organisiert.
Später wurde mit Veröffentlichung der TRGS 553 ,Holzstaub’ (September 1992) ein zuvor in gewisser Weise für zwei Jahre bestehendes ,Rückluftverbot’ wieder aufgehoben. Allerdings verbunden mit enorm hohen Anforderungen an die Abscheidefähigkeit der Filtermedien. Es wurden Reststaubwerte von nur 0,2 und 0,1 mg/m³ zurückgeführter Luft gehandelt. Bei den heute eingesetzten Filtermedien sei ein beachtlicher Standard hinsichtlich der Abscheidegrade erreicht worden, was dem Arbeits- und Umweltschutz in hohem Maße zugute komme.
Die heutigen Entwicklungsschwerpunkte der Branche lägen vor allem bei der Optimierung bedarfsangepaßter und energieeffizienter Anlagen sowie auch im Bereich der Konstruktion, um eine rationellere Herstellung zu ermöglichen und damit dem zunehmenden Preisverfall der letzten Jahre zu begegnen. Franzgrote: „Für die Zukunft wünschen wir uns, daß wir bei neuen Regelwerken noch mehr Einfluß nehmen können. Vor allem sollte dabei der Bereich Bau/Ausrüstung auf das Nötigste beschränkt werden, um eine vielfältige Entwicklung anzuregen.“
Neue Standards für Entstauber
Franz Kremers, Obmann des Sachgebietes Holzstaubabsaugung der Holz-Berufsgenossenschaft und ebenfalls Mitglied des Arbeitskreises, beschrieb die technische Entwicklung und gab einen Einblick in die soeben verabschiedeten – „überfälligen“ –neuen Prüfgrundsätze für Entstauber mit einem Anschlußdurchmesser von mehr als 200 mm und einem Nennvolumenstrom von unter 6000 m³/h. Der Arbeitskreis Lufttechnik Holz habe hier durch ein Gutachten zum Brand- und Explosionsschutz die Voraussetzungen für den Standard der technischen Anforderungen an die „Geräte der 3. Generation“ geschaffen (Einzelheiten siehe Kästen auf dieser Seite). Damit werde man den zunehmend geäußerten Forderungen von Betreibern und Herstellern nach ortveränderlichen Entstaubern mit Ansaugstutzendurchmessern bis 300 mm, Nennluftvolumenströmen bis 6000 m³/h und vor allem auch zum Absaugen von gleichzeitig mehreren Maschinen gerecht. Für ortsveränderliche Entstauber kommen von den rund 44000 holzverarbeitenden Betrieben nach groben Schätzungen immerhin zwischen 5 und 30 % in Frage. Durch die neuen Auflagen sei mit durchschnittlichen Mehrkosten von rund 3000 – 4000 Mark pro Anlage zu rechnen.
Eine weitere Neuerung ist die künftige Trennung des ,alten’ GS-Zeichens mit H2-Zusatz. An dessen Stelle treten zwei getrennte Zeichen (GS- und BG-Zeichen mit Zusatz „H2“, siehe Abbildungen auf dieser Seite). Die bestehenden gültigen Prüfbescheinigungen für GS-Zeichen mit Zusatz „H2“ behalten ihre Gültigkeit fünf Jahre.
Auf Initiative des Arbeitskreises Lufttechnik-Holz im VDMA hat ein Normungsgremium die Norm „Entstauber für die gewerbliche Nutzung“ bis zum Entwurfsstadium entwickelt, in der die neuen Randbedingungen für Entstauber festgelegt werden sollen. Dabei handelt es sich um eine knappe und praxisgerechte Ausarbeitung, die später möglicherweise einmal als Grundlage für eine europäische Norm dienen könnte, die es ja für Entstauber bislang nicht gibt.
Ebenso beteiligt sind die Hersteller des Arbeitskreises an einem europäischen Normungsvorhaben für Absauganlagen. Diese Norm wird voraussichtlich im Jahre 1999 erscheinen.
Bedingungen für den Anschluß mehrerer Maschinen an einen Entstauber
• Max. Ansaugstutzendurchmesser: 300 mm• Max. Luftvolumenstrom: 6000 m³/h• Der Entstauber soll nach dem Prüfgrundsatz GS-HO-14 geprüft worden sein und die Prüfzeichen „GS“ und „H2“ besitzen• Summe der Anschlußquerschnitte aller gleichzeitig abgesaugten Maschinen darf nicht größer sein als Anschlußquerschnitt des Entstaubers• Gerade nicht betriebene Maschinen müssen über automatische Absperrschieber getrennt werden; diese Schieber müssen mit der Steuerung des Entstaubers verbunden sein• Anlauf und Abschalten des Entstaubers muß – wie bei Absauganlagen – automatisch mit dem Betrieb der Maschinen erfolgen. Bei längeren Absaugstrecken muß ein Nachlauf des Entstaubers vorgesehen werden.• Volumenstromüberwachung muß auf die erforderliche Mindestluftgeschwindigkeit einstellbar sein; Signal bei Unterschreitung des Mindestvolumenstroms.
Neue Anforderungen an Entstauber > DN 200(max. 6000 m³/h, max. Ansaugstutzen-Ø 300 mm)
• Mindestüberdruckfestigkeit des Gehäuses von 0,2 bar• Brandabschlüsse (z. B. Rückschlagklappe in Saugleitung), um Brandübertragung in den Arbeitsraum auszuschließen• Automatische, temperaturgesteuerte Löschanlage• Automatische Ventilatorabschaltung im Brandfall• Unterbinden der Abreinigung im Brandfall• Fenster im Staubsammelbehälter müssen nichtbrennbar sein sowie zu erwartender Druck- und Temperaturbeanspruchung standhalten.
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