Der Bundestag hat die Novellierung des Abfallrechts beschlossen und damit auch für Holz erstmals die Kaskade, also zunächst die stoffliche und dann die energetische Verwendung, rechtlich festgeschrieben.
Weitere Voraussetzung für die effektive Förderung des Recyclings ist laut Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (BAV) sowie dem Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e. V. (VHI) aber eine Getrenntsammlung des Wertstoffes Holz, da es prädestiniert sei für eine verantwortliche Abstufung von stofflicher und energetischer Verwertung.
Die Verbände fordern daher die Aufnahme des Wertstoffes Holz in die spätestens ab 1. Januar 2015 getrennt zu erfassenden Stoffe (Papier, Metall, Kunststoff, Glas, Bioabfälle) sowie eine Anpassung der Verordnungsermächtigung für die einheitliche Wertstofferfassung z. B. in einer Wertstofftonne.
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