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Glas- und Steinwolle: Freispruchskriterien

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Glas- und Steinwolle: Freispruchskriterien

Im November 1997 hat das zuständige Gremium der EU einen Beschluß zur Einstufung von Glas- und Steinwolle gefaßt. Er beinhaltet, daß Fasern, die einem von vier Freizeichnungskriterien entsprechen, frei von Krebsverdacht sind.

Kurz darauf hat der Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) neben den bereits in der TRGS 905 enthaltenen Kriterien eine weitere Freizeichnungsmöglichkeit für Glas- und Steinwolle verabschiedet.
Mitgliedsfirmen der Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e.V. (FMI) bieten bereits seit langem Glas- und Steinwolleprodukte an, die entweder gemäß TRGS 905 freigesprochen sind oder die Freizeichnungskriterien der EU erfüllen. Hierzu liegen die entsprechenden Untersuchungen vor.
Sie unterscheiden sich damit von den Produkten anderer Anbieter, die auch nach den neuen Richtlinien als krebsverdächtig einzustufen sind. Für diese Produkte sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung zu beachten. n
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