1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Große Verglasungen bekommen Probleme

VFF kritisiert Referentenentwurf zur EnEV 2007
Große Verglasungen bekommen Probleme

Mit einem umfangreichen Kommentar haben der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) und der Bundesverband Flachglas e.V. auf den Referentenentwurf der EnEV 2007 vom 16. November 2006 reagiert. Im Zentrum der gemeinsamen Stellungnahme stehen Probleme, die sich für großflächige Verglasungen aufgrund der Verordnung und dem neuen Nachweisverfahren für Nichtwohngebäude ergeben. Betroffen sind insbesondere die Vorhangfassaden. Als Nebenanforderung der Verordnung ist ein Mindestdämmstandard der Gebäudehülle nachzuweisen. Dabei werden allerdings die solaren Wärmegewinne von Verglasungen nicht berücksichtigt. Im Schreiben von BF und VFF wird dagegen ein alternatives Berechnungsmodell vorgeschlagen, das eine angemessene Beurteilung von Verglasungen in der Gebäudehülle ermöglicht. „Unsere Vorschläge beruhen auf gründlichen Vergleichsrechnungen“, erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos vom VFF. „Der Verband hat deswegen sogar eine Studie beim Ingenieurbüro von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser von der TU München in Auftrag gegeben. Eine Reihe von Vorschlägen kam zudem von den in der Arbeitsgruppe aktiven Mitgliedern. Insgesamt haben wir zu 14 Punkten des Entwurfs Verbesserungsvorschläge gemacht.“

Für den Bereich des Wohnbaus fordert der VFF, dass Lüftungseinrichtungen auch weiterhin als Anforderung der EnEV einstellbar und leicht regulierbar bleiben müssen. Denn nach dem Entwurf sollen die mit der EnEV 2004 geregelten Anforderungen an bestimmte Lüftungseinrichtungen zukünftig entfallen, weil sie sich nicht bewährt hätten. Die Verbände widersprechen dem und weisen auf die inzwischen weite Verbreitung von Lüftungseinrichtungen am Fenster hin. „Wenn die bisherigen Anforderungen tatsächlich entfallen sollten, könnten wieder Lüftungseinrichtungen ohne Regelungsmöglichkeit eingebaut werden“, so Koos. „Zu diesen nicht einstellbaren Lüftungseinrichtungen zählen z. B. perforierte Dichtungen oder Fräsungen. Solche Elemente sind nicht geeignet, das Lüftungsproblem zu lösen.“
Wichtigste Neuerung des Entwurfs zur EnEV 2007 ist die Einführung des Energieausweises, der Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen betrifft. Dabei muss man unterscheiden zwischen einem verbrauchsorientierten Energiepass und einem Ausweis, der den Energiebedarf nach den baulichen Gegebenheiten errechnet. Der Verbrauchsausweis wird nur für bestimmte Bereiche eingeführt. Der VFF fördert vor allem den aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Kritik äußert der Verband aber an der zu eng gefassten Auswahl der Berechtigten zur Ausstellung des Energieausweises. „Wer Fenster und Vorhangfassaden herstellt und aufgrund seines Fachwissens die geeignete Qualifikation mitbringt, sollte auch berechtigt sein, einen Energiepass auszustellen“, so Koos. „Dazu zählen die Handwerksberufe Tischler/Schreiner, Glaser und Metallbauer.“
Hans-Dieter Hegner vom Bundesbauministerium kündigte bereits an, wesentliche Verbesserungen bei der Betrachtung von Verglasungen und Fensterelementen spätestens zur Novellierung der EnEV 2008 umzusetzen.
Tags
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de