In den letzten Jahren kam es immer häufiger zu vermeintlichen Mängeln an Innentüren. Da es zu diesem Thema keine offiziellen Angaben zur Beurteilung gibt, wurde vom ift Rosenheim eine entsprechende Richtlinie verfasst. Die „HO-11/1 – Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien“ macht Angaben zur visuellen Beurteilung von Innentüren. Es handelt sich dabei um Empfehlungen, die dem Anwender Hinweise zur Überprüfung und Bewertung der zu beurteilenden Flächen der Türelemente geben sollen.
Die Richtlinie ist gültig für montierte, funktionsfähige Innentürelemente im Objekt, bestehend aus Zargenrahmen und Türblatt. Bei der Prüfung ist die Ansicht auf das fertig montierte Türelement in der standardmäßigen Nutzung maßgebend. Noch nicht montierte Elemente sind ebenfalls in der standardmäßigen Nutzung aufrecht stehend zu betrachten.
Die Prüfung ist in einem definierten Abstand zur betrachteten Ebene des Elementes durchzuführen. Geprüft werden sollte unter Lichtverhältnissen, die denen des Tageslichtes oder der üblichen Raumbeleuchtung entsprechen. Streiflicht, grelles Sonnenlicht, künstliche Beleuchtung oder direkte Bestrahlung beispielsweise durch Baustrahler sind nicht zulässig. Ist der Hersteller der Elemente bekannt und hat dieser in seinen technischen Unterlagen wie auch in den Verkaufsunterlagen Angaben zur Qualität und zum Aussehen der Elemente getroffen, so sind diese bei der Beurteilung mit zu berücksichtigen.
Die Richtlinie kann bezogen werden beim ift Rosenheim oder direkt unter www.ift-rosenheim.de.
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