Die Betriebe des Handwerks bekommen die Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zunehmend zu spüren. In dieser Situation kann Kurzarbeit auch für Handwerksbetriebe ein geeignetes Mittel sein, um vorübergehenden Auftragsrückgang zu überbrücken, so der ZDH. In der Vergangenheit war Kurzarbeit für kleine Betriebe, die oft nur über geringe Rücklagen verfügen, ein teures Instrument. Mit dem am 13. Februar vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität sind rückwirkend zum 1. Februar 2009 Erleichterungen für die Beitragserstattung und das Antragsverfahren beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden. Zu dem Gesamtkomplex Kurzarbeitergeld hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Web-Page „Einsatz für Arbeit“ ins Internet gestellt. Dort finden sich zahlreiche weitergehende Informationen und Links sowie darüber hinaus auch eine Checkliste zum Thema Kurzarbeit für Arbeitgeber:
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