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Kein Rahmen ohne Füllung

5. Rosenheimer Tür- und Tortage 2008
Kein Rahmen ohne Füllung

Über 300 Teilnehmer haben Ende April die 5. Rosenheimer Tür- und Tortage des ift Rosenheim besucht, wobei der internationale Besucheranteil von 30 % sehr erfreulich stimmt. Die 26 Vorträge unter dem Motto „Türen und Tore – Wege in die Zukunft“ haben den Nerv der Besucher voll getroffen, so Institutsleiter Ulrich Sieberath, der sich auch über den hohen Anteil (50 %) der Türen- und Torhersteller freute. Über Türfüllungen von Haustüren referierte Dipl.-Ing. (FH) Robert Krippahl anlässlich der Tür- und Tortage.

Die Haustür ist ein Gestaltungsmerkmal einer Immobilie. Unabhängig vom Material wird das Gesicht einer Haustür sowohl durch die sich der Architektur anpassenden Form – beziehungsweise durch die Teilung bei Haustüranlagen – als auch durch die individuelle Gestaltung der Fläche bestimmt. Ebenso wie die steigenden ästhetischen Anforderungen an eine Haustür wachsen auch die technischen. Die erfreuliche Vielfalt möglicher optischer Varianten heißt es jedoch gleichermaßen auch technisch zu bewerten. Es kommt die Frage auf, ob bzw. in welchem Ausmaß das Gesicht einer Haustür die technischen Leistungseigenschaften derselben beeinflussen kann.

Ästhetische Anforderungen
Wenn man im Objektbereich bei Fenster-, Türen- oder Fassadenelementen in den letzten Jahren stark den Trend nach viel verglaster Fläche bei möglichst geringen Rahmenanteilen feststellt, so individueller wird die Gestaltung der Haustür beziehungsweise dessen Gesicht durch den Einsatz alternativer Paneele. Unabhängig vom Material der Rahmenkonstruktionen wird die zu füllende Fläche speziell ausgefüllt: jegliche Querschnitte und auch Ansichtsformen von Zierleisten sind technisch realisierbar. Ebenso wird bei der Gestaltung von Paneelen mit integrierten Verglasungsfeldern keine Grenze sichtbar. Jeder Stil, jeglicher Geschmack, jeder Trend wird angeboten. Und um das Gesamtbild einer Immobilie stimmig werden zu lassen, findet man immer öfter identische oder zumindest aufeinander abgestimmte Motive in der Haustür und in der angrenzenden Fläche eines Garagentores. Nach den heutigen Dicken eines Verkaufskataloges der Füllungshersteller zu urteilen, sollte für den Endkunden kein Wunsch mehr offen sein dürfen.
Technische Anforderungen
Im Rahmen der ab 1. Februar 2009 verpflichtenden CE-Kennzeichnung von Haustüren müssen zu definierten Leistungseigenschaften klassifizierende Aussagen getroffen werden. Die Vielfalt möglicher Paneelvarianten wirkt sich für eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und rechtlich gesicherte Kennzeichnung nicht unbedingt vereinfachend aus. Erschwerend kommt hinzu, dass das Zulieferprodukt eines Haustür-Paneels keiner CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt. Da sicherlich allein aus Kostengründen nicht jeder Verarbeiter/Hersteller von Haustüren die große Vielfalt an Paneelen unterschiedlichster Zulieferer selbst technisch beurteilen kann, sind den Paneelen technische Leistungsmerkmale von Seiten der Zulieferindustrie zuzuordnen. Hierbei obliegt es dem Paneelhersteller, in welcher Tiefe die Nachweise in Abhängigkeit zu beurteilender Leistungseigenschaften geführt werden. Bei der Vielfalt an Varianten scheint in vielen Fällen das Bilden von Produktfamilien sinnvoll. Die Betrachtungsweise ermöglicht, dass ein repräsentatives Familienmitglied beurteilt wird, und die erreichte Wertigkeit auf die zugehörigen Familienmitglieder übertragen wird.
Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windlast
Für Paneele als Einzelbauteile kann die Luftdurchlässigkeit sowie die Schlagregendichtheit unter Heranziehung der Prüfnormen EN 1026 und EN 1027 beurteilt werden. Bezüglich der genannten Leistungseigenschaften muss an erster Stelle zwischen verglasten und unverglasten Paneelen unterschieden werden. Bei der Widerstandsfähigkeit gegen Windlast kann sowohl die Verglasungsanbindung und deren Dauerhaftigkeit durch Windbelastungen als auch die Steifigkeit beurteilt werden.
Hinsichtlich möglicher Austauschbarkeiten sind für die richtige CE-Kennzeichnung des betriebsfertigen Türelementes an erster Stelle die Leckagen zu berücksichtigen. Die Steifigkeit der Paneele und die mögliche Abhängigkeit dieser Steifigkeit für die Nachweise der betriebsfertigen Tür sind in Einklang zu bringen. Für eine mögliche Übertragbarkeit wäre somit das Türelement mit einer Ausfachung den Prüfungen zu unterziehen, wobei ebenso die eingesetzten Paneele als Einzelbauteile für Vergleiche zu beurteilen sind.
Stoßfestigkeit
Da der Nachweis bei Türen lediglich bei Verwendung von Glas oder anderen zerbrechlichen Werkstoffen nach EN 13049 zu führen ist, wären an dieser Stelle lediglich Paneele mit integrierter Verglasung zu beurteilen. Hierbei ist die Notwendigkeit bezüglich der Lage und Dimension innerhalb der Paneele zu berücksichtigen.
Schallschutz
Paneele werden identisch zum Verfahren für betriebsfertige Türelemente nach EN ISO 140–3 gemessen und nach EN ISO 717–1 bewertet. Die mögliche Austauschbarkeit zwischen Paneelen bei einer betriebsfertigen Tür erfordert die Basisprüfung einer funktionstüchtigen Haustür. Hierbei ist das verwendete Paneel auch einzeln zu messen, um einen Vergleich zu möglichen Austausch-Paneelen herzustellen. Die Prüfung mehrerer Paneele ist in einem zeitlich überschaubaren Rahmen möglich, da der Ein- und Ausbau keines großen Montageaufwandes bedarf. Noch eher als bei der Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten empfiehlt sich die Bildung von Produktfamilien, um die Vielfalt möglicher Varianten im Vorfeld eines festzulegenden Prüfprogramms abzustimmen. In den meisten Fällen ist die Messung unter Berücksichtigung eines Vorzugsmaßes ausreichend.
Wärmedurchgangskoeffizient
Außentüren werden aufgrund des geringen Flächenanteils an der Gebäudehülle nachrangig behandelt – bei der Änderung von bestehenden Gebäuden wird derzeit nur ein Wert von 2,9 W/(m²K) gefordert. Dabei können wie bisher die UD-Werte über das Berechnungsverfahren nach der EN ISO 10077–1 oder über eine Messung nach EN ISO 12567–1 nachgewiesen werden. Aufgrund der Variantenvielfalt bei den Paneelen wird man in den meisten Fällen den UP-Wert durch Berechnungen nachweisen. Hierbei obliegt es jedem Hersteller Produktfamilien zu bilden oder jede einzelne Variante zu berechnen und dabei unterschiedliche Größenabmessungen zu berücksichtigen. Der Türhersteller kann mit Hilfe der vorliegenden U-Werte für Rahmenprofile und Paneele nach dem Baukasten-System die UD-Werte des betriebsfertigen Elementes bestimmen und angeben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Basisdaten wie U-Werte der Rahmenprofile und Glas bzw. Paneele von einer notifizierten Prüfstelle zu bestimmen sind.
Strahlungseigenschaften
Der g-Wert und der Lichttransmissionsgrad sind lediglich bei Paneelen mit Verglasungen anzugeben. Diese Werte werden in Deutschland für die Berechnung der Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) benötigt. Werden die Verglasungen von einem anderen Hersteller bezogen, können die Werte der Glashersteller aus der dort verpflichtenden CE-Kennzeichnung genutzt werden.
Mechanische Festigkeit
Für eine Klassifizierung nach EN 1192 sind bei betriebsfertigen Türelementen die Nachweise nach
EN 947 – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen vertikale Belastung,
EN 948 – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen statische Verwindung,
EN 949 – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers,
EN 950 – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen harten Stoß,
durchzuführen.
Bei der Beurteilung von Paneelen als Einzelbauteile können zwar alle Prüfungen sinngemäß durchgeführt werden, direkt anwendbar sind jedoch der harte sowie weiche Stoß. Bei der statischen Verwindung werden die Biegesteifigkeit und das Rückstellvermögen nach Verformung ermittelt. Hier ist die Vergleichbarkeit mit einem Paneel, welches im Rahmen der kompletten Türprüfung berücksichtigt wurde, zu schaffen. Die vertikale Belastung ist eine Prüfung, welche am Element zu beurteilen ist. Bezüglich des Einsatzes von Paneelen hat die exakte Verklotzung den maßgeblicheren Einfluss.
Durchschuss- und Einbruchhemmung
Die Paneele können unter Heranziehung der einschlägigen Normen EN 1522 für Durchschusshemmung, EN 13123–1 oder EN 13123–2 für Sprengwirkungshemmung und ENV 1627 und/oder EN 356 bezüglich der Einbruchhemmung klassifiziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Anbindung an das Rahmenprofilsystem getrennt bei der Elementprüfung nachzuweisen ist.
Differenzklimaverhalten
Auch wenn bei der CE-Kennzeichnung von Außentüren die Beurteilung des Differenzklimaverhaltens keine mandatierte Leistungseigenschaft ist, muss diese für die Sicherstellung anderer Leistungseigenschaften als maßgeblich betrachtet werden. Paneele werden in Abhängigkeit des Materials in den Klimaten c, d und/oder e nach EN 1121 geprüft. Hierbei sind die Verformung sowie die auftretenden Kräfte, welche ggf. von dem Paneel auf den Rahmen übertragen werden, zu betrachten.
Zusammenfassung
Eine Vielzahl an Leistungseigenschaften kann an Paneelen als Einzelbauteil nachgewiesen werden. Die festgestellten Klassifizierungen können an den Türhersteller im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung weitergegeben und für die CE-Kennzeichnung nach EN 14351–1 für Außentüren angewendet werden. Zur Sicherstellung der Leistungseigenschaften und des Fertigungsprozesses der Paneele bietet das ift Rosenheim die grundlegenden Prüfungen sowie Zertifizierungs- und Überwachungsleistungen auf Basis europäischer Normen an. ■
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