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Kein Verbotsirrtum für Handwerker

IF Handwerk
Kein Verbotsirrtum für Handwerker

Der Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker (IF Handwerk) kritisiert die Verfolgung von Betrieben durch Handwerkskammern und Ordnungsämter. Während Ex-Mannesmann-Chef Esser und Deutsche-Bank-Chef Ackermann wegen angeblichem Verbotsirrtum freigesprochen wurden, werden selbstständige Handwerker weiter verfolgt.

Verstöße gegen die Handwerksordnung müssen grundsätzlich geahndet werden, jedoch besteht bei Kammern und Behörden oftmals Unklarheit darüber, was erlaubt ist und was verboten. Denn zahlreiche Handwerksberufe dürfen in Deutschland nur von Handwerksmeistern ausgeübt werden. „Welche Handwerksberufe frei ausgeübt werden können, welche nicht und welche Ausnahmeregelungen es gibt, ist vielen Behörden nicht bekannt“, so Michael Wörle, Geschäftsführer des IF Handwerk. „In der Praxis werden deshalb weiter Handwerker verfolgt, die nicht gegen die Handwerksordnung verstoßen haben.“ Die Folge: Hohe Bußgeldforderungen, Gefährdung von Arbeitsplätzen, häufig sogar die restlose Existenzvernichtung von Handwerksbetrieben.
Andreas Lange, Zimmermann aus Spremberg, kann von diesen Verfolgungsaktionen der Behörden ein Lied singen. Nach Hausdurchsuchung und ruinösen Bußgeldandrohungen wurde vor dem Amtsgericht Kleve verhandelt. Der Vorwurf: Handwerksausübung ohne die notwendige Zulassung. Lange wehrte sich erfolgreich, trat dem IF Handwerk e.V. bei und engagierte sich als Regionalbeauftragter des Verbandes im Handwerkskammerbezirk Cottbus. Das Verfahren wurde jetzt ohne Begründung eingestellt, durch das Bußgeldverfahren waren aber fünf Arbeitsplätze in seiner Firma verloren gegangen. Lange: „Jetzt prüfe ich erst einmal meine Schadensersatzansprüche gegen das Ordnungsamt in Kleve“, so der Unternehmer. Anschließend will ich herausfinden, ob es ähnliche Fälle hier im Bezirk gibt und betroffenen Handwerkern helfen.“ www.if-handwerk.de
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