1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Kennzeichnung ist Pflicht

Betrieblicher Brandschutz: Flucht- und Rettungswege
Kennzeichnung ist Pflicht

Kennzeichnung ist Pflicht
Pflicht des Unternehmers: Flucht- und Rettungsplan erstellen und ersichtlich kennzeichnen
Falls es in einem Betrieb zu einem schweren Brand kommen sollte, macht dies unweigerlich eine Evakuierung notwendig – eine Evakuierung der eigenen Mitarbeiter ebenso wie weiterer Personen, die sich zu dieser Zeit in den Gebäuden oder auf dem Firmengelände aufhalten. Hierzu zählen sowohl Kunden und Besucher als auch Lieferanten und Servicekräfte anderer Unternehmer, beispielsweise im Reinigungsdienst.

Nach der Arbeitsstättenverordnung – darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin – ist es grundsätzliche Pflicht des Unternehmers, im Falle eines Brandes oder einer Explosion für eine geordnete Evakuierung der Arbeitsstätte zu sorgen, dazu im Vorfeld einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und die darin beschriebenen Flucht- und Rettungswege für jeden ersichtlich zu kennzeichnen. In angemessenen Zeitabständen ist dann entsprechend diesem Plan zu üben.
Die Vielzahl der Bestimmungen, die zum Beispiel in den baurechtlichen Vorschriften der Bundesländer festgelegt sind, und neben maximaler Länge und Breite sowie Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege eine Vielzahl weiterer Faktoren wie Bauweise, Nutzungsart oder Personenzahl berücksichtigen, macht es unerlässlich, einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb hinzuzuziehen, der sich im Dschungel der Vorschriften auskennt und über die notwendige Erfahrung verfügt.
Ob Produktionsbetrieb, Garage, Hochhaus oder Versammlungsstätte – in jedem Einzelfall sind besondere Maßnahmen zu ergreifen, um der Fürsorgepflicht gerecht zu werden und als Unternehmer nicht persönlich in die Haftung zu kommen. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen ist zudem eine Abstimmung der baulichen mit anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzvorkehrungen zu treffen. Auch hierbei können qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe wertvolle Hilfestellungen leisten.
Praktische Hinweise, aktuelle Neuigkeiten und weiterführende Informationen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie Adressen lokaler Brandschutz-Fachbetriebe hat der bvbf auf seiner Internetseite unter www.bvbf-brandschutz.de zusammengestellt.
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de