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Klärung von Rechtsfragen angemahnt

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Klärung von Rechtsfragen angemahnt

Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen stößt bei den Kunden des Handwerks auf überwältigendes Interesse, bereitet aber in der Praxis noch erhebliche Probleme. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) drängt die Finanzverwaltung, nicht eindeutige Bestimmungen zügig zu präzisieren. Die Steuerexperten der Handwerksorganisation sehen insbesondere in folgenden Bereichen dringenden Regelungsbedarf:

  • Die Dokumentation des Arbeitskostenanteils auf der Rechnung des Handwerkers sollte unkompliziert gestaltet werden. Die schlichte Angabe eines prozentualen Anteils oder eines absoluten Betrages ist ausreichend.
  • Unklarheiten bestehen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die nicht direkt in einem räumlichen Zusammenhang zum Gebäude erbracht werden. Ein Beispiel: Ein Fensterbauer tauscht ein altes Fenster gegen ein neues aus, das er in seiner Werkstatt selbst hergestellt hat. Sind sowohl die Arbeitskosten für den Einbau des Fensters als auch für die Herstellung des Fensters begünstigte Arbeitskosten? Nahe liegend ist, solche Leistungen zusammenhängend zu beurteilen und die gesamten Arbeitskosten zu begünstigen.
  • Die Abgrenzung der Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu Herstellungskosten müssen sich nach den Kriterien richten, die auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften können bislang nicht über den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen verfügen. Hier muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass künftig auch die Einzelpersonen der Gemeinschaft die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen können.
  • Es sollte klargestellt werden, dass auch Handwerkerleistungen von umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sind.
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