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Klage gegen Egger abgewiesen

Keine Patentverletzung von Akzenta
Klage gegen Egger abgewiesen

Nach Angaben des Holzwerkstoffherstellers Egger, St. Johann, hat Akzenta Paneele + Profile GmbH, Tochterfirma der Classen Gruppe aus Kaisersesch, mit ihrer Patentverletzungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf keinen Erfolg gehabt. Die Firma Akzenta war der Auffassung, dass ein bestimmtes Egger-Verfahren zum Verlegen von Laminatfußboden ihr patentgeschütztes Verlegeverfahren verletze. In seinem Urteil vom 15. Juni 2009 hat das Gericht die Klage abgewiesen und festgehalten, dass mit dem Verlegeverfahren von Egger keine Verletzung des Akzenta-Patents gegeben sei.

Die Klage basierte auf dem deutschen Teil des Europäischen Patentes EP 1 200 690 (in Fachkreisen auch Torsionspatent genannt) der Akzenta, welches am 3. März 2004 erteilt wurde. Darin wird ein spezielles Verlegeverfahren von Fußbodenpaneelen unter Schutz gestellt, das sich allerdings nach Auffassung des Gerichtes in mehreren Punkten vom Egger-Verfahren unterscheidet. Die Entscheidung ist insbesondere für leimfrei verlegbare Hartbodenbeläge, die über Einwinkeln miteinander verbunden werden, relevant. Das Egger Verfahren ist seinerseits durch das erteilte Europäische Patent EP 1 793 065 geschützt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es kann dagegen noch Berufung eingelegt werden.
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